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Strassenverkehrssteuern - Antworten zu häufigen Fragen

Für im Kanton Appenzell Ausserrhoden eingelöste Strassenfahrzeuge ist eine Steuer zu entrichten. Die Steuererträge werden unter anderem für Bau, Betrieb und Unterhalt der Kantonsstrassen eingesetzt. Hier werden Ihnen die häufigsten Fragen zur Rechnung der Strassenverkerssteuern beantwortet.

Welche Möglichkeiten gibt es, die Rechnung im QR-Format zu zahlen?

Die diesjährige Rechnung wurde im neuen QR-Format versendet. Auch mit diesem Format können Rechnungen wie bisher per Post, E-Banking oder Mobile-Banking bezahlt werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.einfach-zahlen.ch.

Wie werden die Strassenverkehrssteuern meines Fahrzeugs berechnet?

Die Strassenverkehrssteuern bemessen sich nach der Fahrzeugart und dem Gesamtgewicht Ihres Fahrzeuges entsprechend dem Eintrag im Fahrzeugausweis (Positionen 19 und 33). Die Höhe der Strassenverkehrssteuer kann mittels Online-Steuerrechner ermittelt werden. Die Strassenverkehrssteuer ist jeweils für das ganze Jahr im Voraus zu bezahlen. Die Steuerpflicht beginnt am 1. Januar oder dem Tag, an dem das Kontrollschild ausgegeben wird und endet mit dem Tag seiner Rückgabe/Deponierung.

Sind Halbjahressteuern oder Ratenzahlungen möglich?

Die Gesetzgebung des Kanton Appenzell Ausserrhoden sieht weder Halbjahressteuern noch Ratenzahlungen vor.

Bis wann muss ich die Rechnung beglichen haben?

Die Strassenverkehrssteuer ist jeweils zu Beginn des Jahres im Voraus zu bezahlen. Der Rechnungsversand findet in den ersten Januarwochen statt. Den Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughaltern wird eine grosszügige Zahlungsfrist bis Ende Februar gewährt (Zahlungsverfall 28.02.2024).

Ich kann die Strassenverkehrssteuer nicht bezahlen. Welche Möglichkeiten habe ich?

Sie können die Kontrollschilder Ihres Fahrzeuges bei uns deponieren. Nach der Deponierung wird eine neue Abrechnung erstellt, wobei nur die Tage vom 1. Januar bis zum Deponierungsdatum steuerpflichtig sind.

Was passiert, wenn ich die Rechnung nicht bezahle?

Bei Nichtbezahlung der Verkehrssteuern erfolgt am 15. März 2024 eine erste Mahnung und bei Nichtbezahlung bis 29. März 2024 eine zweite Mahnung. Beim Versand der zweiten Mahnung werden CHF 25.- Mahngebühren belastet. Das heisst, wenn der Betrag der Verkehrssteuern bis am 28. März 2024 auf dem Konto des Strassenverkehrsamtes eingetroffen ist, entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten. Nach Ablauf der Zahlungs- und Karenzfristen der zweiten Mahnung (Zahlungseingang spätestens 11. April) wird Ihnen eine kostenpflichtige Verfügung über den Entzug von Fahrzeugausweis und Kontrollschildern zugestellt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt CHF 150.00. Für einen allfälligen Kontrollschildereinzug durch die Polizei werden weitere CHF 150.- in Rechnung gestellt.

Ich habe ein Wechselschild. Welches meiner Fahrzeuge wird für die Berechnung verwendet?

Bei Wechselschildern wird das Fahrzeug besteuert, welches die höhere Verkehrsabgabe ergibt. Für ein Wechselschild bezahlen Sie eine Gebühr pro Jahr – abgerechtet wird auch immer pro Tag.

Muss ich die Strassenverkehrssteuern auch bezahlen, wenn ich mein Kontrollschild abgebe oder mein Fahrzeug wechsle?

Wenn Sie innerhalb der Zahlungsfrist bis am 28.02.2024 Ihr Kontrollschild bei uns deponieren, müssen Sie die Rechnung nicht bezahlen. Sie erhalten in diesem Fall eine neue Rechnung oder eine Gutschrift.
Wechseln Sie Ihr Fahrzeug innerhalb der Zahlungsfrist auf ein Modell mit höheren Strassenverkehrssteuern, so erhaltenen Sie eine zusätzliche Rechnung mit dem fälligen Mehrbetrag gegenüber der ersten Steuerrechnung. Beide Rechnungen sind zu bezahlen. Ergibt sich durch den Fahrzeugwechsel eine niedrige Verkehrsabgabe, wird die erste Rechnung ersetzt oder Sie erhalten bei bereits bezahlter Rechnung eine Gutschrift.

Ich möchte die Rechnungen in Zukunft online erhalten. Was muss ich tun?

Sie können unsere Rechnungen künftig direkt in Ihrem E-Banking erhalten und bezahlen. Mehr Informationen zum Thema E-Rechnung.

Muss ich die Rechnung bei einem Wegzug bezahlen?

Wenn Sie innerhalb der Zahlungsfrist (vor Ende Februar) aus dem Kanton Appenzell Ausserrhoden wegziehen, müssen Sie die Verkehrssteuer-Rechnung nicht bezahlen. Wir senden Ihnen nach Rückgabe Ihrer AR-Kontrollschilder eine neue Rechnung.

Zahlungsverkehr

Kontoangaben des Strassenverkehrsamtes Appenzell Ausserrhoden:
   IBAN-Nr.           CH150900 0000 9000 0690 7
   Swift/BIC          POFICHBEXXX
   PC-Konto         90-690-7
   ESR-Konto       01-42723-8
   Swiss-Post       Postfinance AG
Bitte überweisen Sie immer in Schweizer Franken (CHF).

Zusätzliche Informationen

Strassenverkehrsamt

Landsgemeindeplatz 5
9043 Trogen
T: +41 71 343 63 11
F: +41 71 353 66 81
Öffnungszeiten
Montag-Freitag:
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr

Gründonnerstag vor Karfreitag bis 16.00Uhr