Inhalt

Volksdiskussionen

Über Verfassungs- und Gesetzesvorlagen aber auch bei anderen wichtigen Geschäften wird nach der ersten Lesung des Kantonsrates eine Volksdiskussion durchgeführt.

Im Rahmen der Volksdiskussion kann, wer im Kanton wohnt, schriftliche Anträge einreichen (Art. 56 der Kantonsverfassung, bGS 111.1).

Die Frist für das Einreichen wird jeweils im Amtsblatt und im Internet veröffentlicht oder kann bei der Kantonskanzlei telefonisch nachgefragt werden.

Wer sein Anliegen persönlich vor dem Rat vertreten will (Art. 78 Abs.1 der Geschäftsordnung des Kantonsrates, bGS 141.2), muss sich spätestens 10 Tage vor der betreffenden Kantonsratssitzung bei der Kantonskanzlei telefonisch, schriftlich oder per E-Mail melden.

Zusätzliche Informationen

Kantonskanzlei

Obstmarkt 3
9102 Herisau
T: +41 71 353 61 11
Bürozeiten
07.30 - 12.00 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr