Inhalt

Prozess

Verfassungsentwurf des Regierungsrates

Der Regierungsrat wurde mit der Erarbeitung eines Entwurfs für eine totalrevidierte Kantonsverfassung beauftragt. Zu diesem Zweck setzte er eine Verfassungskommission ein. Diese arbeitete zwischen November 2018 und November 2020 einen Entwurf für eine total revidierte Kantonsverfassung aus. Im Anschluss führte der Regierungsrat eine Vernehmlassung durch, welche im Juni 2021 zu Ende ging. Im August 2021 nahm die Verfassungskommission ihre Sitzungen wieder auf und passte den Verfassungsentwurf - gestützt auf Impulse aus der Vernehmlassung - an verschiedenen Stellen an.

Die Verfassungskommission verabschiedete am 16. Dezember 2021 einen bereinigten Verfassungsentwurf samt Schlussbericht zuhanden des Regierungsrates. Im 2022 war es Aufgabe des Regierungsrates, den Entwurf der Verfassungskommission zu beraten. Der Regierungsrat hat dem Kantonsrat am 3. Januar 2023 den Entwurf für eine neue Kantonsverfassung samt erläuterndem Bericht unterbreitet.

Beratung und Verabschiedung im Kantonsrat

Der Kantonsrat hat den Verfassungsentwurf des Regierungsrates gemäss dem üblichen Gesetzgebungsverfahren beraten. Dazu gehörten Diskussion und Antragstellung durch eine vorberatende Kommission (per Ende 2023 erfolgt) und mindestens zwei Lesungen im Plenum des Kantonsrates. Zwischen der ersten und der zweiten Lesung des Kantonsrates findet eine Volksdiskussion statt (Art. 56 Abs. 1 KV). 

Volksabstimmung

Verfassungsrevisionen unterstehen dem obligatorischen Referendum (Art. 60 Abs. 1 lit. a KV). Die Stimmberechtigten werden daher über die Annahme oder Ablehnung der vom Kantonsrat verabschiedeten Verfassungsvorlage abstimmen.

Zusätzliche Informationen

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