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Kanton stellt gemeinwirtschaftliche Leistungen mit Vereinbarungen sicher

Der Regierungsrat hat fünf Vereinbarungen mit dem Spitalverbund Appenzell Ausserrhoden (SVAR) für gemeinwirtschaftliche Leistungen genehmigt. Damit stellt der Kanton wichtige Angebote für die Bevölkerung sicher – etwa in der Notfallversorgung und im psychiatrischen Bereich. Mit den Vereinbarungen werden diese Leistungen und deren Finanzierung für die kommenden Jahre geregelt. 

Die geltenden Leistungsvereinbarungen mit dem SVAR für den Rettungsdienst, ambulante psychiatrische Angebote, die Spitalseelsorge sowie die ärztliche Aus- und Weiterbildung enden dieses Jahr. Basierend auf diese Vereinbarungen finanzierte der Kanton in den Jahren 2021–2023 gemeinwirtschaftlichen Leistungen beim SVAR mit jährlich maximal 2.1 Millionen Franken.

Der Regierungsrat hat die Leistungsvereinbarungen für den Rettungsdienst, ambulante psychiatrische Angebote sowie die Spitalseelsorge für die Jahre 2024–2027 erneuert. Die ärztliche Aus- und Weiterbildung wird künftig im Rahmen des Leistungsauftrages gemäss Spitalliste geregelt, weshalb diese Vereinbarung nicht erneuert wird. Zusätzlich schliesst der Regierungsrat neu aber eine Vereinbarung für die Notfallstation des Spitals Herisau ab. Die Vereinbarungen sind leistungsbezogen und orientieren sich an den tatsächlichen Ausgaben der vergangenen Jahre. Die Kosten für die gemeinwirtschaftlichen Leistungen werden sich die nächsten Jahre – mit der Finanzierung der Vorhalteleistungen in der Notfallstation des Spitals Herisau – auf jährlich maximal 3.3 Millionen Franken belaufen.

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