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Coronavirus: Unterstützung im Kulturbereich verlängert

Bis anhin waren die Unterstützungsmassnahmen im Kulturbereich auf Ende 2021 befristet. Nachdem der Bund diese verlängert hat, schafft der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden die Voraussetzungen für eine Verlängerung des Vollzugs auf kantonaler Ebene.

Viele Kulturakteurinnen und –akteure sind aufgrund der coronabedingten Einschränkungen nach wie vor mit sehr hohen Ausfällen konfrontiert, und die kulturelle Vielfalt ist gefährdet. Um diese zu erhalten, stehen weiterhin zwei Arten von Finanzhilfen zur Verfügung: Einerseits Ausfallentschädigungen und andererseits Beiträge an Transformationsprojekte.

Diese Massnahmen waren bisher auf Ende 2021 befristet. Im Hinblick auf die vom Bundesparlament beschlossene Verlängerung der Kulturmassnahmen im Covid-19-Gesetz hat der Bundesrat die Covid-19-Kulturverordnung entsprechend angepasst. Dies betrifft insbesondere die Zeiträume, für welche Schäden geltend gemacht werden können, sowie die Eingabefristen für die Unterstützungsgesuche. Damit wurde eine Aktualisierung der Prioritätenordnung zur Bewilligung von Gesuchen in Appenzell Ausserrhoden nötig, welche der Regierungsrat entsprechend vorgenommen hat.

Die revidierte Covid-19-Kulturverordnung sieht vor, dass Ausfallentschädigungen an Kulturunternehmen und Kulturschaffende nur solange berücksichtigt werden, wie behördliche Einschränkungen gelten. Sobald sämtliche Einschränkungen - darunter auch die Zertifikatspflicht - aufgehoben werden, laufen die Entschädigungen nach Ablauf einer Übergangsfrist aus.

Gesuchsformulare und weiterführende, laufend aktualisierte Informationen sind auf der Webseite des Kantons zu finden unter www.ar.ch/corona oder www.ar.ch/kulturfoerderung. Für Gesuche gelten im 2022 folgende Eingabefristen: 31. Januar, 31. Mai, 30. September, 30. November. Schäden aufgrund der coronabedingten Einschränkungen müssen rückwirkend geltend gemacht werden, verspätet eingereichte Gesuche können nicht berücksichtigt werden.

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