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Vertrag für Asylzentrum Sonneblick in Walzenhausen verlängert

Der Kanton bringt die vom Bund zugewiesenen Asylsuchenden seit 2021 im kantonalen Zentrum Sonneblick in Walzenhausen unter, bevor sie auf die Gemeinden verteilt werden. Der Regierungsrat vereinbarte nun mit der Stiftung als Eigentümerin der Liegenschaft Sonneblick eine Verlängerung des Mietvertrages bis Ende 2036 und eine zweite Bauetappe. Damit ist die Erstunterbringung von Asylsuchenden im Kanton über die nächsten Jahre hinaus sichergestellt. Die bewährte Zusammenarbeit mit dem Kanton St.Gallen soll ebenfalls weiter fortgesetzt werden.

Der Kanton schloss 2016 mit der Stiftung Sonneblick Walzenhausen einen Mietvertrag zur Nutzung der gleichnamigen Liegenschaft als kantonales Asylzentrum. Der Mietvertrag dauert von 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2026. Rechtsstreitigkeiten führten allerdings dazu, dass der Betrieb erst im Februar 2021 aufgenommen wurde. Wegen aktueller Brandschutzvorschriften konnte der Kanton die Liegenschaft zudem nicht im vollen Umfang nutzen.

Dies soll nun nachgeholt werden: Die Stiftung als Eigentümerin investiert auch in eine zweite Bauetappe, damit die untergebrachten Personen auf zwei Häuser verteilt werden können. Die Belegung wird – wie bis anhin – zwischen 80 bis 100 Personen betragen. Gleichzeitig haben sich die Parteien auf eine Verlängerung der Mietdauer bis Ende 2036 geeinigt. Die Konditionen im Mietvertrag bleiben unverändert – ausser, dass künftig alle Unterhaltskosten von der Vermieterin übernommen werden. Die Standortgemeinde wurde vorgängig zur Verlängerung der Nutzungsdauer angehört. Ihre Anliegen für den weiteren Betrieb werden berücksichtigt.

Für den Betrieb im Asylzentrum hat Appenzell Ausserrhoden eine Leistungsvereinbarung mit dem Kanton St.Gallen. Die Zusammenarbeit besteht seit vielen Jahren und hat sich für beide Seiten bewährt. Sie hat den Vorteil, dass Schwankungen im Asylbereich zwischen zwei Kantonen besser ausgeglichen werden können und damit Stabilität und Wirtschaftlichkeit gewährleistet sind. Diese Vereinbarung soll ebenfalls bis Ende 2036 verlängert werden. Gespräche dazu haben bereits stattgefunden.

Das Asylwesen in der Schweiz ist eine Verbundaufgabe zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden. Die Kantone sind verpflichtet, die vom Bund zugewiesenen Asylsuchenden aufzunehmen. Appenzell Ausserrhoden hat dafür seit Jahren ein Zwei-Phasen-Modell etabliert: Die Asylsuchenden werden zuerst in einem kantonalen Zentrum untergebracht, damit sie auf den Aufenthalt im Kanton vorbereitet werden können. Je nach Auslastung werden sie nach einigen Monaten auf die Gemeinden verteilt. Der Standortgemeinde des kantonalen Zentrums werden die Unterbringungen angerechnet; sie muss in der zweiten Phase keine Personen unterbringen.

Der Kanton erhält für seine Aufwendungen im Asylbereich eine Abgeltung des Bundes. Die weiteren ungedeckten Kosten werden gemäss der Vorgabe in der kantonsrätlichen Verordnung zum Asylwesen im Verhältnis 90 % Gemeinden und 10 % Kanton verteilt.

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