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Ausserhalb der Bauzone

Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone bedürfen zusätzlich einer raumplanerischen Bewilligung der Abteilung Raumentwicklung. Bei Fragen wenden Sie sich an die zuständigen Mitarbeitenden der Abteilung Raumentwicklung.

Zulässigkeit

Die Zulässigkeit von Bauten und Anlagen in den Nichtbauzonen richtet sich nach dem Bundesgesetz über die Raumplanung und dessen Verordnung (RPG, SR 700 + RPV, SR 700.1). In der Landwirtschaftszone sind grundsätzlich landwirtschaftliche Ökonomiegebäude respektive Bauten als bäuerlicher Dauerwohnraum zonenkonform.

Gestaltung

In Appenzell Ausserrhoden wird dem Wert der Streusiedlung und der guten Einfügung von Anlagen in die Landschaft eine grosse Bedeutung beigemessen. Gute Gestaltung verbindet Tradition, zukunftsgerichtete Zweckmässigkeit und Ästhetik miteinander.

Folgende Broschüren geben Hinweise zur Pflege der ausserrhoder Baukultur und können bei der Materialzentrale@clutterar.ch bestellt werden oder stehen hier als Download bereit.

Zusätzliche Informationen

Abteilung Raumentwicklung

Kasernenstrasse 17 A
9102 Herisau
T: +41 71 353 67 71