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Arbeitsmarktaufsicht

Jeder Kanton ist gemäss Art. 360b OR verpflichtet eine tripartite Kommission (TPK) zu bestellen, die die Aufgabe hat, den Arbeitsmarkt zu beobachten und bei Feststellung von missbräuchlichen Löhnen einzuschreiten. Das kantonale Arbeitsinspektorat stellt den TPK-Sekretär und agiert als operativer Arm dieser Kommission. In dieser Funktion beobachtet das kantonale Arbeitsinspektorat den Arbeitsmarkt und führt Untersuchungen und Verständigungsverfahren durch.

Im Kanton Appenzell Ausserrhoden existieren z. Z. zwei Normalarbeitsverträge (NAV), die u. a. zu berücksichtigen sind. Zudem gilt der NAV Hauswirtschaft des Bundes, der die zwingenden Mindestlöhne für Hausangestellte festlegt.