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Herstellung und Handel von Alkohol

Die Alkoholgesetzgebung auf Bundesebene regelt die Herstellung und den Handel mit alkoholischen Getränken. Diese dient dem Konsumentenschutz, dem Schutz der Volksgesundheit und soll den Alkoholmissbrauch bekämpfen. 

Herstellung

Die Herstellung gebrannter Wasser untersteht dem Bundesgesetz über die gebrannten Wasser (Alkoholgesetz). Die ausschliesslich durch Vergärung gewonnenen alkoholischen Erzeugnisse sind, unter Vorbehalt der Vorschrift in Absatz 3, den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht unterworfen, sofern ihr Alkoholgehalt 15 Volumenprozente, bei Naturweinen aus frischen Weintrauben 18 Volumenprozente nicht übersteigt. 

Alkoholhaltiges Bier und Biermischgetränke unterliegen der Biersteuer (Bundesgesetz über die Biersteuergesetz; Biersteuergesetz). Für im Inland hergestelltes Bier ist die Herstellerin oder der Hersteller steuerpflichtig. Die Steuerschuld entsteht im Zeitpunkt, in dem das Bier den Herstellungsbetrieb verlässt oder zum Konsum im Herstellungsbetrieb verwendet wird.

Grosshandel

Als Grosshandel gilt gemäss dem Alkoholgesetz des Bundes die Abgabe an Wiederverkäufer und an Unternehmen, die gebrannte Wasser in ihrem Betrieb verarbeiten. Dafür ist eine Bewilligung des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit erforderlich.

Kleinhandel

Jeder andere Handel gilt gemäss dem Alkoholgesetz als Kleinhandel. Dazu gehört der Verkauf, die Vermittlung oder eine anderweitige entgeltliche Abgabe von gebrannten Wassern ohne dass sie zum Genuss an Ort und Stelle bestimmt sind.

Kantonale Bewilligung

Für den Kleinhandel innerhalb des Kantons bedarf es einer Bewilligung. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit ist zuständig für die Erteilung einer Kleinhandelsbewilligung.

Der/die InhaberIn einer gastgewerblichen Bewilligung des Kantons Appenzell Ausserrhoden bedarf für die Ausgabe von gebrannten Wassern an Ort und Stelle und über die Gasse keiner besonderen Kleinhandelsbewilligung.

Im Zusammenhang mit der Herstellung und der Abgabe von Lebensmitteln sind auch die Bedingungen des Lebensmittelinspektorats AR zu erfüllen. Informationen, Merkblätter und Formulare finden sie unter Lebensmittel AR - (interkantlab.ch).