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Bergführerwesen und Risikoaktivitäten

Das Bundesgesetz über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten und die entsprechende Verordnung regeln die Bewilligungspflicht für natürliche und juristische Personen für entsprechende Aktivitäten.

Was ist bewilligungspflichtig?

Das gewerbsmässige Anbieten eines der untenstehenden Aktivitäten ist für natürliche Personen sowie für juristische Personen und Einzelunternehmen bewilligungspflichtig:

  • Hochtouren
  • Alpinwandern ab dem Schwierigkeitsgrad T4
  • Ski- und Snowboardtouren
  • Schneeschuhtouren ab dem Schwierigkeitsgrad WT3
  • Variantenabfahrten (mit Bergbahnen erschlossene Abfahrten ausserhalb des Verantwortungsbereichs der Betreiber von Skilift- und Seilbahnanlagen) oberhalb der Waldgrenze ab dem Schwierigkeitsgrad WS
  • Begehen von Klettersteigen
  • Eisfall- und Steileisklettern
  • Klettern mit mehr als einer Seillänge
  • Canyoning (Begehen von Bachbetten mit beschränkten Ausstiegsmöglichkeiten, wofür Schwimm- oder Klettertechniken erforderlich sind)
  • River-Rafting auf Fliessgewässern ab dem Schwierigkeitsgrad Wildwasser III mit einem Raft
  • Wildwasserfahrt auf Fliessgewässern ab dem Schwierigkeitsgrad Wildwasser III mit einem Boot oder anderen Sportgerät wie einem Kanu, Kajak, Hydrospeed, Funyak oder Tube
  • Bungee-Jumping (Sprung in die Tiefe in freiem Fall an einem elastischen Seil oder ein Pendelsprung) mit Ausnahme von Aktivitäten von bewilligten Schaustellergewerben

Wer muss eine Bewilligung beantragen?

Inhaberinnen und Inhaber eines eidgenössischen Fachausweises nach Art. 43 des Berufsbildungsgesetzes oder eines vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation als gleichwertig anerkannten ausländischen Fähigkeitsausweises beantragen die Bewilligung für die gewerbsmässige Ausübung des von ihnen erlernten Berufes als:

  • Bergführerinnen und Bergführer (mit oder ohne Zusatzausbildung für die Durchführung von Canyoning)
  • Bergführer-Aspirantinnen und -Aspiranten (mit oder ohne Zusatzausbildung für die Durchführung von Canyoning)
  • Kletterlehrerinnen und Kletterlehrer
  • Schneesportlehrerinnen und Schneesportlehrer
  • Wanderleiterinnen und Wanderleiter

Zusätzliche Informationen

Amt für Wirtschaft und Arbeit

Obstmarkt 3
9102 Herisau
T: +41 71 353 64 31
F: +41 71 353 62 59

Weitere Informationen