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Regierungsrat befürwortet im Grundsatz das neue Härtefallprogramm 2022

Der Bund hat den Kantonen das neue Härtefallprogramm 2022 zur Vernehmlassung unterbreitet. Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden befürwortet im Grundsatz die vorgeschlagene Härtefallverordnung 2022. Dabei nimmt er erfreut zur Kenntnis, dass der bisherige Ansatz in Appenzell Ausserrhoden der Einzelfallbeurteilung und der Entschädigung von (liquiditätswirksamen) ungedeckten Fixkosten in der neuen Verordnung Einzug findet und somit schweizweit Gültigkeit erhält

Anfangs Januar 2022 hat der Bund den Kantonen den Entwurf für das neue Unterstützungspaket "Härtefallverordnung 2022" zur Vernehmlassung überwiesen, das rückwirkend auf den 1. Januar 2022 in Kraft treten soll. Die Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz Ost (VDK Ost) hat die Vorschläge zur Ausgestaltung der Härtefallmassnahmen 2022, die vom Bund den Kantonen zur Vernehmlassung unterbreitet wurden, diskutiert. Im Grundsatz teilen alle Kantone der VDK Ost die Meinung, dass eine Neuauflage des Härtefallprogramms notwendig ist. In Anbetracht der unterschiedlichen Wirtschaftsstruktur und Betroffenheit der einzelnen Kantone werden die detaillierten Vorschläge jedoch unterschiedlich beurteilt. Einhellig abgelehnt wird eine monatliche Abrechnung sowie eine monatliche Beitragslimite von 1.5 Prozent des Jahresumsatzes. Die Beitragslimite soll sich wie bereits beim Härtefallprogramm 2021 am durchschnittlichen Jahresumsatz orientieren, wobei der vorgeschlagenen Beitragslimite von 18 Prozent zugestimmt wird.

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden befürwortet in seiner Antwort an den Bund den vorliegenden Entwurf der Härtefallverordnung 2022 in den Grundzügen. Dabei nimmt er positiv zur Kenntnis, dass die Praxis von Appenzell Ausserrhoden aus dem Härtefallprogramm 2022/21 nun gesamtschweizerisch Geltung erhalten soll. Einerseits soll eine klare Eingrenzung der Entschädigungen auf die effektiven ungedeckten Fixkosten (keine Umsatzbeteiligung) und keine pauschale Entschädigung erfolgen und andererseits sollen nur liquiditätswirksame ungedeckte Fixkosten entschädigt werden. Dem Regierungsrat ist es vor dem Hintergrund eines achtsamen Umgangs mit den Ressourcen sehr wichtig, dass nur Unternehmen entschädigt werden, welche aufgrund der behördlich angeordneten Massnahmen einen Härtefall darstellen, und dass mit weiteren Unterstützungen keine Wettbewerbsverzerrung stattfindet.

Abgelehnt wird der Vorschlag des Bundes, dass der monatliche Beitrag höchstens 1,5 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes betragen darf. Damit erfolgt zwangsläufig eine Nichtberücksichtigung von möglichen saisonalen Umsatzschwankungen. Auch wird abgelehnt, dass die Ausrichtung monatlich erfolgen soll. Damit wäre sowohl auf der Seite der Unternehmen, wie auch bei der administrativen Abwicklung durch den Kanton und das Expertengremium, mit einem massiven Mehraufwand zu rechnen. Hier schlägt der Regierungsrat vor, dass eine quartalsweise Betrachtung erfolgen soll, welche mit den quartalsweisen Mehrwertsteuer-Abrechnungen nachvollziehbar belegt werden kann.

Dem Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden ist es wichtig, dass es nach bald zwei Jahren der Pandemie den Unternehmen wieder möglich wird, eigenverantwortlich zu handeln und ihr Businessmodell auf die neue "Normalität" anzupassen. Dabei will sie an der vom Bundesrat verabschiedeten Transitionsstrategie vom 18. Juni 2021 festhalten. Das bisherige Härtefallprogramm 2020/21 endete im Kanton Appenzell Ausserrhoden per Ende Juni 2021. Aktuell prüft der Kanton noch eine Verlängerung des bereits abgelaufenen Härtefallprogrammes bis Ende Dezember 2021. Damit soll allenfalls der Beginn der fünften Welle im vierten Quartal 2021 aufgefangen werden bis zum Start des geplanten Härtefallprogrammes 2022.

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