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Jugendliche und Arbeit

Jugendliche

Jugendlich dürfen grundsätzlich erst ab dem 15. Lebensjahr arbeiten. Leichte Arbeiten in kleinem Umfang (wie zum Beispiel. Ferienjobs) sind erlaubt. Eltern und Arbeitgeber müssen darauf achten, dass die Jugendlichen nicht überfordert werden. Für Jugendliche bis 18 Jahre gelten besondere arbeitsrechtliche Bestimmungen.

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Informationsstelle Integration INFI

Amt für Soziales
Kasernenstrasse 17
9102 Herisau

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