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Medizinische Kontrolluntersuchung
Lenker/innen welche die periodische medizinische Kontrolluntersuchung zu absolvieren haben, werden durch das Strassenverkehrsamt schriftlich dazu aufgefordert.
Der Untersuch kann bei einem beliebigen zugelassenen Arzt/bei einer beliebigen zugelassenen Ärztin erfolgen.
Folgende Anerkennungsstufe hat ein Arzt/Ärztin zur Durchführung einer Kontrolluntersuchung zu erfüllen:
- Seniorinnen und Senioren mit Führerausweiskategorien A, A1, B, B1, F, G und/oder M: Stufe 1 oder höher
- Besitzer von Führerausweisen höherer Kategorien (C, C1, D, D1, Trolleybus (Code 110), Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport (Code 121)) : Stufe 2 oder höher
Die Kosten werden je nach Aufwand vom Arzt/von der Ärztin festgelegt; sie gehen zu Lasten der Lenker/innen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.medtraffic.ch.
Parlamentarische Initiative
betreffend Heraufsetzung der periodischen Kontrolluntersuchungen von Senioren von bisher 70 auf neu 75 Jahre
Am 8. Juni 2016 hat der Ständerat einer Initiative von Nationalrat Maximilian Reimann zugestimmt, welche verlangt, dass die Fahreignungsuntersuchungen ab dem 75. anstatt wie heute ab dem 70. Altersjahr durchzuführen sind. Diese Abstimmung führte zu einer Anpassung der heutigen Regelungen. Bis dieser (auf Bundesebene geführte) Gesetzgebungsprozess abgeschlossen ist und die neuen Bestimmungen am 01.01.2019 in Kraft treten, gilt weiterhin die heute gültige Regelung der periodischen Untersuchungspflicht ab dem 70. Lebensjahr.
In Ermangelung von Übergangsbestimmungen des Bundesrates gilt bis am 31. Dezember 2018 das bisherige Recht. Das heisst, dass unter anderen alle Betroffenen, welche bis und mit am 31. Dezember 2018 das 70. Altersjahr erreichen, noch zur Kontrolluntersuchung aufgeboten werden.
Sinngemäss gilt dies auch für Personen (70. - 74. Altersjahr), die im Intervall nach altem Recht stehen.
Zusätzliche Informationen
Strassenverkehrsamt
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr