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Passbüro

Schweizer Bürgerinnen und Bürger haben Anspruch auf einen Pass und/oder eine Identitätskarte. Beantragen Sie Ihre neuen Ausweise rechtzeitig. Die Lieferfrist beträgt nach Bewilligung des Antrags im Inland maximal 10 Arbeitstage.

Was Sie mitbringen müssen:

  • Bisherige Ausweise: Bringen Sie alle vorhandenen, gültigen oder abgelaufenen Pässe und Identitätskarten zur Entwertung mit.
  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Personen unter umfassender Beistandschaft: Die persönliche Vorsprache muss in Begleitung der sorgeberechtigten Person bzw. der gesetzlichen Vertretung erfolgen. Diese muss sich mit einem Pass oder einer Identitätskarte ausweisen.
  • Ohne Schweizer Ausweis: Bringen Sie zur Identifikation einen anderen amtlichen Ausweis mit, beispielsweise einen Führerausweis oder einen ausländischen Reisepass.
  • Neu eingebürgerte Personen: Bringen Sie den bestehenden Ausländerausweis sowie den Einbürgerungsbescheid mit.
  • Weitere Dokumente: Familienschein, Trauungsurkunde, Geburtsurkunde oder andere Unterlagen sind gemäss individueller Information mitzubringen.

Beglaubigungen

Das Passbüro ist auch für Beglaubigungen (Legalisationen und Apostillen) zuständig.

Terminvereinbarung

Für sämtliche Dienstleistungen ist eine Terminvereinbarung zwingend erforderlich. Termine können online über diesen Link (Pass/ID) oder telefonisch unter +41 71 353 67 87 (Beglaubigungen) vereinbart werden.

Mit abgelaufener ID / Pass in die Ferien? Keine gute Idee.

Grundsätzlich gilt: Jede Schweizer Person benötigt ein gültiges Reisedokument (Reisepass, Notpass oder Identitätskarte).

Obwohl einige EU- und EWR-Staaten die Einreise mit einem bis zu fünf Jahren abgelaufenen Schweizerpass grundsätzlich erlauben, kann es in der Praxis zu Problemen kommen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, immer mit gültigen Ausweisdokumenten zu reisen bzw. sich bei der zuständigen Behörde des Reiselandes zu erkundigen.

Pass und/oder Identitätskarte verloren

Als Verlust eines Ausweises gelten Diebstahl, Verlieren/Verlegen oder vollständige Zerstörung. Damit Sie einen neuen Ausweis erhalten, müssen Sie bei einer Polizeistelle (Diebstahl oder Verlust) eine entsprechende Anzeige aufgeben. Der gestohlene, verlorene oder verlegte Ausweis ist fortan ungültig. Seine Nummer wird national und international zur Fahndung ausgeschrieben. Ein aufgefundener Ausweis darf deshalb nicht weiterverwendet werden und ist einer Behörde (Ausweisstelle oder Polizei) abzugeben.

Zusätzliche Informationen

Passbüro

Regierungsgebäude
Obstmarkt 3
9102 Herisau
T: +41 71 353 67 87
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag:
07.30-12.00 Uhr und 13.30-17.00 Uhr, freitags bis 16.00 Uhr

Termine NUR nach Voranmeldung.

Behindertenparkplätze auf der linken Seite des Regierungsgebäudes (Ostseite).

Reisehinweise und Einreisebestimmungen

Die Passbüro-Mitarbeitenden erteilen keine Auskünfte zu Einreisevorschriften anderer Länder. Bitte erkundigen Sie sich bei der Botschaft / dem Konsulat des Ziellandes, Ihrem Reisebüro oder Ihrer Fluggesellschaft nach den Einreise- und Transitvorschriften.