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Nächste Wahlen / Abstimmungen

29. November 2026

Eidgenössische Vorlagen

  • Bundesbeschluss vom 19. Juni 2026 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer
  • Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk»
  • Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!»
  • Änderung vom 19. Dezember 2025 des Bundesgesetzes über das Kriegsmaterial (Kriegsmaterialgesetz, KMG)

Es gelangen keine kantonalen Vorlagen zur Abstimmung.

Weitere Informationen zu den Abstimmungsvorlagen


28. Februar 2027

Eidgenössische Vorlagen

  • Es ist noch offen, welche Vorlagen zur Abstimmung gelangen.

Kantonale Wahlen

  • Gesamterneuerung des Regierungsrates (Amtsdauer 2027–2031)

Kantonale Sachvorlagen

  • Es ist noch offen, ob kantonale Sachvorlagen zur Abstimmung gelangen.

 

Anmeldefrist für nicht amtliche Wahlzettel

Alle Stimmberechtigten erhalten für die Gesamterneuerung des Regierungsrates einen leeren, amtlichen Wahlzettel. Die Verwendung von nicht amtlichen Wahlzetteln, also von Parteien oder anderen Organisationen vorgedruckten Wahlzetteln ist gestattet. Nicht amtliche Wahlzettel sind jedoch nur gültig, wenn sie hinsichtlich Farbe und Format mit dem amtlichen übereinstimmen und ins amtlich zugestellte Kuvert eingelegt werden (Art. 33 des Gesetzes über die politischen Rechte; bGS 131.12).

Die Kantonskanzlei bietet den Parteien und anderen Organisationen an, auf deren Kosten nicht amtliche Wahlzettel drucken zu lassen und zusammen mit den amtlichen Wahlunterlagen zu versenden.

Parteien und andere Organisationen, welche davon Gebrauch machen möchten, sind eingeladen, der Kantonskanzlei die Personalien (Name und Vorname, Beruf oder Amt, Wohnort) ihrer Kandidatinnen oder Kandidaten bis spätestens Montag, 4. Januar 2027, 17.00 Uhr (Eintreffen bei der Kantonskanzlei) zu melden. Soll ein Logo auf den Wahlzettel gedruckt werden (nur schwarz), ist es in digitaler Form einzureichen. Zudem sind die Adresse (inkl. E-Mail und Telefonnummer) einer Kontaktperson sowie die Adresse für die Rechnungsstellung zu nennen.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne die Kantonskanzlei (+41 71 353 67 79 oder kantonskanzlei@ar.ch).


VoteInfo ist die gemeinsame App von Bund und Kantonen zu den Abstimmungen. Sie steht zum Download bereit im App Store und bei Google Play. Die Schweizer Stimmberechtigten erhalten damit einen mobilen Zugang zu den Abstimmungserläuterungen und -resultaten und können die offiziellen Informationen zu den eidgenössischen und kantonalen Vorlagen "aus einer Hand" auf mobilen Geräten lesen.

Zusätzliche Informationen

Kantonskanzlei

Obstmarkt 3
9102 Herisau
T: +41 71 353 61 11
Bürozeiten
07.30 - 12.00 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr