Inhalt

Teilrevision des Gesetzes über eGovernment und Informatik in der Vernehmlassung

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden setzt die Inhalte aus dem Postulat der Fraktion der FDP.Die Liberalen, Ausnahmebestimmungen vom Pflichtbezug des Grundbedarfs möglich zu machen, um. Er schickt dafür eine Teilrevision des Gesetzes über eGovernment und Informatik in die Vernehmlassung.

Die zunehmenden interkantonalen Zusammenarbeitsformen von selbständigen kantonalen Anstalten können Ausnahmen vom Pflichtbezug des Grundbedarfs bei der AR Informatik AG bedingen. Dem Regierungsrat soll die Möglichkeit gegeben werden, beim Pflichtbezug des Grundbedarfs Ausnahmen gewähren zu können. 

Der Regierungsrat lädt die Gemeinden, die kantonalen Parteien und weitere Kreise ein, zum Gesetzesentwurf Stellung zu nehmen. Die Vernehmlassung zur Teilrevision des Gesetzes über eGovernment und Informatik dauert bis zum 22. März 2024. Interessierte Personen können die Unterlagen unter www.ar.ch/vernehmlassungen einsehen.

Zusätzliche Informationen

Kantonskanzlei

Obstmarkt 3
9102 Herisau
T: +41 71 353 61 11
Bürozeiten
07.30 - 12.00 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr