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Laufende Vernehmlassungen

Gesamtverkehrsstrategie (GVS)

Der Regierungsrat hat am 22. September 2026 den Entwurf der Gesamtverkehrsstrategie 2050 verabschiedet und das Departement Bau und Volkswirtschaft beauftragt, die Vernehmlassung durchzuführen.

Die Gesamtverkehrsstrategie 2050 (GVS) legt die langfristige verkehrspolitische Ausrichtung des Kantons Appenzell Ausserrhoden fest. Sie ersetzt bestehende Planungen und Programme nicht, sondern bildet die übergeordnete strategische Grundlage für deren künftige Ausrichtung und Weiterentwicklung. Die GVS stützt sich auf eine umfassende Situations- und Trendanalyse und zeigt auf, wie Mobilität und Verkehrssystem bis 2050 weiterentwickelt werden sollen. Dabei werden die verschiedenen Verkehrsmittel sowie die Siedlungs- und Verkehrsentwicklung aus einer Gesamtperspektive betrachtet. Im Zentrum stehen die vier strategischen Stossrichtungen «Verkehr vermeiden», «Verkehr verlagern», «Verkehr verträglich gestalten» und «Verkehr vernetzen».

Gegenstand der Vernehmlassung sind die Zielsetzungen 2050 sowie die Strategien und Teilstrategien der GVS. Mit der Vernehmlassung sollen die vorgeschlagene strategische Ausrichtung sowie die einzelnen Zielsetzungen und Handlungsansätze breit abgestützt und auf ihre Zweckmässigkeit und Akzeptanz überprüft werden. Die Ergebnisse der Vernehmlassung werden anschliessend ausgewertet und bei der Bereinigung der GVS berücksichtigt.

Die Vernehmlassungsunterlagen – bestehend aus Gesamtverkehrsstrategie 2050, Situations- und Trendanalyse, Liste der Vernehmlassungsadressaten sowie fünf Antwortformularen – stehen unter Kanton Appenzell Ausserrhoden | E-Mitwirkung, sowie auf der Website des Kantons zur Verfügung.

Wir laden Sie ein, bis spätestens 22. Januar 2027 zur Vorlage Stellung zu nehmen. Wir bitten Sie, Ihre Stellungnahme vorzugsweise über die Online-Plattform unter Kanton Appenzell Ausserrhoden | E-Mitwirkung einzureichen. Die elektronische Erfassung erleichtert die strukturierte Auswertung der Rückmeldungen. Selbstverständlich werden auch schriftliche Stellungnahmen (vorzugsweise im Word-Format oder anhand der Antwortformulare siehe www.ar.ch/vernehmlassungen) entgegengenommen. Diese sind fristgerecht an das Amt für Raum und Wald, Abteilung Raumentwicklung, mitwirkung.gvs@clutterar.ch zu richten.

Für Auskünfte steht Ihnen Kantonsplaner Markus Fäh, Leiter Amt für Raum und Wald, zur Verfügung (Telefon 071 353 67 90; markus.faeh@clutterar.ch). Wir danken Ihnen für Ihre wertvolle Mitarbeit zu einer breit abgestützten GVS in unserem Kanton.


Justizgesetz (bGS 145.31), Teilrevision

Der Regierungsrat hat am 8. September 2026 die Teilrevision des Justizgesetzes verabschiedet und das Departement Inneres und Sicherheit beauftragt, die Vernehmlassung durchzuführen.

Das seit dem 1. Januar 2011 in Kraft stehende Justizgesetz weist in verschiedener Hinsicht Revisionsbedarf auf. Zum einen ist es an übergeordnetes Recht anzupassen – namentlich an die am 30. November 2025 von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern angenommene neue Kantonsverfassung und an das Projekt "Justitia 4.0" (Digitale Justiz).

Daneben werden einzelne materielle Änderungen vorgeschlagen, welche die Personalbasis verbreitern und die Agilität im Justizalltag stärken sollen. Der Kreis der an die Gerichte wählbaren Personen soll mit dem Wegfall des Erfordernisses eines innerkantonalen Wohnsitzes vergrössert werden. Gleichzeitig sollen eine zeitgemässe Verkleinerung der Spruchkörper der Kollegialgerichte, eine Anpassung der Zuständigkeiten der Einzelrichter und Einzelrichterinnen und die Schaffung von Assistenz-Staatsanwälten und -Staatsanwältinnen sowie Assistenz-Jugendanwälten und -Jugendanwältinnen (anstelle der bisherigen Sachbearbeitenden mit staatsanwaltlichen resp. jugendanwaltlichen Befugnissen) die Arbeit der Staatsanwaltschaft und der Gerichte effizienter machen.

Wir laden Sie ein, zur Vorlage Stellung zu nehmen und ersuchen Sie, Ihre Vernehmlassungsantwort bis spätestens Freitag, 6. November 2026, dem Departement Inneres und Sicherheit einzureichen. Für die fristgerechte Zustellung als Word-Datei an inneres.sicherheit@clutterar.ch danken wir Ihnen im Voraus.

Für Auskünfte steht Ihnen Thomas Bischof, stv. Departementssekretär, zur Verfügung (071 353 64 51; thomas.bischof@clutterar.ch).


Zusätzliche Informationen

Kantonskanzlei

Obstmarkt 3
9102 Herisau
T: +41 71 353 61 11
Bürozeiten
07.30 - 12.00 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr

Kantonaler Vernehmlassungsversand

Gestützt auf Art. 38 Abs. 1 der Organisationsverordnung (bGS 142.121) werden die Einladungen zu kantonalen Vernehmlassungs-
verfahren ausschliesslich per E-Mail versendet.