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Tierarzneimittel

Tierarzneimittel dienen dazu, kranke Tiere zu behandeln, um deren Gesundheit und Wohlbefinden zurück zu erlangen oder zum Beispiel mittels Schutzimpfung zu erhalten.

Informationen zum fachgerechten Umgang mit Tierarzneimitteln finden Sie auf der Homepage des BLV.

Tierärztliche Privatapotheken / Verkauf von Tierarzneimitteln

Das Führen einer tierärztlichen Privatapotheke oder eines Detailhandelsbetriebs mit Verkauf von Tierarzneimitteln bedarf einer kantonalen Bewilligung und wird regemässig durch das Veterinäramt überprüft.

Für Bewilligungen ist in Appenzell Ausserrhoden das Amt für Gesundheit zuständig, in Appenzell Innerhoden das Departement Gesundheit und Soziales.

Vigilance-Meldungen

Werden bei der Anwendung eines Tierarzneimittels unerwünschte Arzneimittelwirkungen (unerwartete, schädliche Reaktionen) festgestellt, so sind diese vom Tierarzt oder auch vom Tierhalter selber zu melden. Das entsprechende Formular ist auf dieser Seite rechts in der gelben Box zu finden.

Entsorgung von Tierarzneimitteln

Nicht mehr verkehrsfähige Tierarzneimittel oder leere Antibiotikafläschchen gelten als Sonderabfälle und müssen dementsprechend auf dem richtigen Weg entsorgt werden. Sie dürfen nicht zusammen mit dem Kehricht oder über die Kanalisation entsorgt werden. Sonderabfälle dürfen nur an bewilligte Entsorgungsbetriebe und mit Begleitschein oder Sammelbegleitschein abgegeben werden (bei gewerblichen Betrieben i.d.R. über Entsorgungsfirmen oder Lieferanten; andere Wege je nach Menge und Weg können toleriert werden, z.B. Ökohof, öffentliche Apotheke, ev. Tierärztin / Tierarzt).