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Tiergesundheit
Das Veterinäramt ist für die Bekämpfung von Tierseuchen in den Kantonen Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden zuständig. Was eine Tierseuche ist und wie sie bekämpft werden muss, ist durch den Bundesrat festgelegt (siehe Tierseuchenverordnung).

Coronavirus und Tiere
Es gibt keine Hinweise darauf, dass das neue Coronavirus Haustiere (z.B. Hunde, Katzen) oder in der Schweiz häufige Nutztiere befällt. Allerdings ist im Moment noch nicht mit Sicherheit bekannt, welche Tierarten – wenn überhaupt – betroffen sein könnten. Diese und weitere Informationen zum Thema Coronavirus sind auf der Webseite des BAG und im Merkblatt "Das neue Coronavirus: Information für Tierhalterinnen und Tierhalter" zu finden.
Coronavirus und Kontrollen
Begründete, dringliche Kontrollen sind weiterhin möglich. Gemäss Homepage des Bundesamts für Landwirtschaft sind unangemeldete veterinärrechtliche Kontrollen, wie z.B. Tierschutzkontrollen, auf dringliche Kontrollen zu reduzieren. Im Einzelfall entscheidet das Veterinäramt darüber. Im Zweifelsfall kann vor Ort immer noch entschieden werden, ob die Kontrolle durchgeführt werden kann. Aufgeschobene Kontrollen müssen sobald als möglich nachgeholt werden.
Häufige Fragen rund um Tiere und das Coronavirus
Eine Zusammenstellung der häufigsten Fragen im Zusammenhang mit Tieren und der Situation rund um das Coronavirus finden Sie auf der Homepage des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen.
Tiergesundheitsstrategie Bund
Damit der gute Gesundheitsstatus unserer Heim- und Nutztiere geschützt und weiter verbessert werden kann, hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV zusammen mit den kantonalen Veterinärdiensten fünf strategische Ziele formuliert und basierend auf diesen Zielen die „Tiergesundheitsstrategie Schweiz 2010+" erarbeitet.
Näheres zur Tiergesundheitsstrategie Schweiz 2010+ finden Sie auf der Internetseite des BLV.
Zusätzliche Informationen
Vorgaben
Tierseuchengesetz vom 1. Juli 1966 (TSG, SR 916.40)
Tierseuchenverordnung vom 27. Juni 1995 (TSV, SR 916.401)
Appenzell Ausserrhoden:
Kantonale Verordnung über die Tiergesundheit vom 16. November 1998 (TGV, bGS 925.32)
Appenzell Innerrhoden:
Kantonale Tierseuchenverordnung vom 9. Februar 2009 (kTSV, GS 916.410)