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Reisen mit Tieren / Einfuhr und Ausfuhr

Bei der Ein- und Ausfuhr von Tieren und tierischen Produkten (z.B. Gülle, Mist, Schlachtnebenprodukte) müssen bestimmte Bedingungen eingehalten werden. Damit soll der Verschleppung von Tierseuchen vorgebeugt werden.

Grundsätzlich ist immer der Importeur bzw. Exporteur verantwortlich, dass die einschlägigen Bestimmungen beim Grenzübertritt eingehalten werden.

Einfuhr

Mehr zum Import von Tieren finden Sie auf der Internetseite des BLV. Melden Sie die Einfuhr mindestens zwei Wochen im Voraus beim Veterinäramt an.

Bitte beachten Sie auch die Informationen des BLV über die Einfuhr von artengeschützten Tierarten.

Ausfuhr

Sollten Sie vorhaben, ein Tier oder Produkte tierischer Herkunft aus der Schweiz ins Ausland auszuführen, so informieren Sie sich vorgängig über die Bedingungen des Bestimmungslandes.

Melden Sie eine geplante Ausfuhr mindestens zwei Wochen im Voraus beim Veterinäramt an. Für die Ausfuhr von Tieren kann das Formular "Antrag für die Ausfuhr von Tieren" (Download rechts auf dieser Seite in der gelben Box) verwendet werden.

Reisen mit Heimtieren

Für das Reisen mit Heimtieren bietet das BLV eine übersichtliche Onlinehilfe an.