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Einsätze

Wiederholungskurse (WK)

In der ZSO Appenzell Ausserrhoden finden jährlich Wiederholungskurse statt. Jedem WK geht ein 1 bis 2 tägiger Vorkurs voraus. Im Vorkurs bereiten die Kader der Kompanie den darauffolgenden WK vor. Der WK dauert für Soldaten in der Regel 3 bis 7 Tage. Ziel der WK ist, die Einheit auf ihre Einsatzbereitschaft hin zu schulen und auszubilden. Der WK wird durch den Kompanie Kommandanten und den Zugführern organisiert, welche auch für die Durchführung verantwortlich sind. Je nach Programm werden die Gruppenführer für die Planung und für die Durchführung zur Unterstützung beigezogen.

Einsätze zugunsten der Gemeinschaft (EzG)

Gemeinschaftseinsätze sind Dienstleistungen des Zivilschutzes für Dritte, namentlich für Behörden, Organisationen, Vereine oder Aussteller. Sie sind in Artikel 28 des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG) festgelegt. Pro Jahr können Schutzdienstpflichtige bis 21 Tage für Wiederholungskurse nach Art. 53 BZG, zu welchem auch diese Einsätze zählen, aufgeboten werden. Dienstleistungen zugunsten des eigenen Arbeitgebers sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Der Leitfaden zur Bewilligung von Einsätzen des Zivilschutzes zugunsten der Gemeinschaft auf kantonaler, regionaler und kommunaler Ebene definiert in Kapitel 3 die Voraussetzungen für Gemeinschaftseinsätze. Leistungen können erbracht werden, wenn: die Gesuchstellerinnen oder Gesuchsteller ihre Aufgaben mit eigenen Mitteln nicht bewältigen können; der Gemeinschaftseinsatz mit dem Zweck und den Aufgaben des Zivilschutzes übereinstimmt und der Anwendung des erworbenen Wissens und Könnens dient; der Gemeinschaftseinsatz private Unternehmen nicht übermässig konkurrenziert; und das Vorhaben nicht überwiegend der Gewinnerzielung dient; der Gemeinschaftseinsatz von öffentlichem Interesse ist. 

Fristen

Gesuche für Gemeinschaftseinsätze sind grundsätzlich ein halbes Jahr vor Beginn des Einsatzes einzureichen.

Unter folgendem Link kann das Gesuch EzG heruntergeladen werden:
Gesuch Unterstützung durch Zivilschutz

Es sind gilt folgende Handlungsrichtlinien zu beachten:
Handlungsrichtlinien EzG

 

Einrückorte

Die jeweiligen Einrückorte sind auf dem Aufgebot ersichtlich und für den entsprechenden Anlass verbindlich.

Grundsätzlicher Standort der Kompanie:

Ausserordentliche Einsätze

Der appenzellische Zivilschutz geht in Katastrophen und Notlagen folgenden Aufgaben nach:

  • Unterstützen der Partnerorganisationen auf den Schadenplätzen;
  • Führungsunterstützung der Gemeinde- und des Kantonalen Führungsstabes;
  • Evakuationen und anschliessende Betreuung von schutzsuchenden Personen;
  • Überwachungsaufträge, Verkehrsregelung und Absperrungen;
  • Instandstellungsarbeiten

Aufgebote

Die Einsatzelemente des Zivilschutzes werden grundsätzlich von der Zivilschutzverwaltung aufgeboten. Speziell bezeichnete Elemente werden im Notfall durch die kantonale Notrufzentrale aufgeboten. Diese sind in ein entsprechendes Alarmierungssystem eingebunden.

Zusätzliche Informationen

Abteilung Zivilschutz

Schützenstrasse 1
Postfach
9102 Herisau
T: +41 71 353 62 28
Öffnungszeiten
08.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr

Für Direktwahl siehe Mitarbeitende.