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Vorsorglicher Entzug

Im Falle von Suchtproblemen kann der Führerausweis vorsorglich entzogen werden.
Die Verfügung über einen Vorsorglichen Entzug wird vom Strassenverkehrsamt schriftlich zugestellt und enthält im Normalfall alle Einzelheiten bezüglich der angeordneten Massnahme: Festlegung der Massnahme, Vollzugsbeginn und -dauer, Auflagen für die Aufhebung des Entzugs, Begründung, Rechtsmittelbelehrung, Erwägungen, Hinweise und Gebührenfolgen.

Der Führerausweis muss beim Strassenverkehrsamt per sofort hinterlegt werden und kann nicht aufgeschoben werden. Eine Unterbrechung der Hinterlegung ist nicht möglich.

Eine verkehrsmedizinische- und/oder verkehrspsychologische Untersuchung bei einer Fachstelle wird angeordnet. Wird bei der Abklärung die Suchtproblematik bestätigt, führt dies zu einem unbefristeten Sicherungsentzug. Wurde die Suchtproblematik aufgrund einer Fahrt unter Drogeneinfluss oder in alkoholisiertem Zustand festgestellt, führt dies zu einem Sicherungsentzug mit zusätzlicher Sperrfrist.

Wird die Fahreignung positiv beurteilt, erhält der Fahrzeuglenker/ die Fahrzeuglenkerin den Führerausweis umgehend, allenfalls mit Auflagen, zurück.

 

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