Inhalt

Fahren nach Alkoholkonsum (Gruppe A)

Ausgangslage: polizeilich rapportiertes Fahren unter Alkoholeinfluss bei Personen mit Alkoholverbot (Fahrer im berufsmässigen Personentransport, Lastwagenführer, Fahrschüler sowie deren Begleitpersonen, Inhaber eines Führerausweises auf Probe)

Folgende Grenzwerte entscheiden über die Qualifizierung des Vergehens:

Alkoholwert gemessen...
...in der Atemluft    ...im Blut
0,05 - 0,24 mg/l=          0,10 - 0,49 ‰
0,25 - 0,39 mg/l=0,50 - 0,79 ‰
0,40 - 0,79 mg/l=0,80 – 1,59 ‰
ab 0,80 mg/l=ab 1,60 ‰

 

 

Zurück

Zusätzliche Informationen