Inhalt

Ablauf Verwarnung

Über die vorgesehene Massnahme einer Verwarnung wird die betroffene Person im Vernehmlassungsverfahren schriftlich informiert. Danach wird eine 14-tägige Möglichkeit gewährt, sich zum Sachverhalt zu äussern (Rechtliches Gehör).

Die definitive Verfügung über eine Verwarnung wird vom Strassenverkehrsamt schriftlich zugestellt und enthält im Normalfall alle Einzelheiten bezüglich der angeordneten Massnahme: Begründung, Rechtsmittelbelehrung, Erwägungen, Hinweise und Gebührenfolgen.

Diese Administrativmassnahme wird im eidgenössischen Register für Administrativmassnahmen (sog. ADMAS-Register) eingetragen. Der Eintrag bleibt für 5 Jahre bestehen, sofern in dieser Zeit keine weiteren Massnahmen verfügt werden. Massnahmen werden erst gelöscht, wenn die Voraussetzungen für die Löschung aller registrierten Massnahmen erfüllt sind.

Zurück

Zusätzliche Informationen