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Warnungsentzug
Die vorliegende Übertretung führt zu einem
Warnungsentzug von mindestens 12 Monaten
Diese Administrativmassnahme wird im eidgenössischen Register für Administrativmassnahmen (sog. ADMAS-Register) eingetragen. Eine Aufhebung des Warnungssentzuges wird frühestens nach 10 Jahren gelöscht.