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Warnungsentzug

Die vorliegende Übertretung führt zu einem

Warnungsentzug von mindestens 12 Monaten

Diese Administrativmassnahme wird im eidgenössischen Register für Administrativmassnahmen (sog. ADMAS-Register) eingetragen. Eine Aufhebung des Warnungssentzuges wird frühestens nach 10 Jahren gelöscht.

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