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Strassenbaupolizei

Wer ein Bauvorhaben auf einem Grundstück plant, das an eine Kantonsstrasse grenzt oder wer sonst mit seinem Bauvorhaben die Interessen der Kantonsstrassen berührt, braucht eine strassenbaupolizeiliche Bewilligung. Geprüft werden vom Tiefbauamt die Erstellung oder die Änderung von privaten Zufahrten und Zugängen, die Sichtweiten, die Entwässerung, die Installationsflächen etc. Eine Bewilligung ist auch dann erforderlich, wenn eine bestehende Zufahrt oder Strasseneinmündung einem wesentlich grösseren oder andersartigen Verkehr als bisher dienen soll.

Die Strassenbaupolizei ist zudem für die Erteilung von Bewilligungen von temporären Werbungen entlang der Kantonsstrassen zuständig, und trägt damit zum ländlichen Erscheinungsbild des Kantons Appenzell Ausserrhoden bei. Als temporäre Werbungen gelten Strassenwerbungen, die auf zeitlich befristete, kommunale oder regionale Anlässe hinweisen.

Die Merkblätter für temporäre Werbung, Zirkusvorstellungen, Wahlen und Abstimmungen, Richtlinien für Wahlen und Abstimmungen, sowie die Checkliste helfen Ihnen zur korrekten Gesuchseinreichung.

 

Zusätzliche Informationen

Tiefbauamt

Kasernenstrasse 17 A
9102 Herisau
T: +41 71 353 65 07

Sachbearbeiter

Stefan Wildhaber
Tel.: +41 71 353 65 12
stefan.wildhaber@clutterar.ch