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Projektbeiträge

Gesuche für einmalige Beiträge an Projekte und Institutionen sind beim Amt für Kultur einzureichen. Über Vorhaben mit einer beantragten Summe bis zur CHF 10‘000 entscheidet das Departement, dieses wird für Entscheide zu Förderbeiträgen ab CHF 5000 vom Kulturrat beraten. Dieser begutachtet zudem Gesuche für Leistungsvereinbarungen und Projektbeiträge, die CHF 10'000 übersteigen und spricht Empfehlungen aus zuhanden des Regierungsrates.

Grundlage für die Unterstützung bildet das Kulturkonzept.

Beachten Sie bitte die Fördervoraussetzungen und -kriterien, die Eingabetermine sowie die Hinweise zur Logoverwendung.

Fördervoraussetzungen und -kriterien


Das Vorhaben, das Werk oder der/die Leistungsempfänger*in weist eine Bezug zum Kanton Appenzell Ausserrhoden auf (Wohn-, Arbeits- oder Heimatort, besondere Bedeutung für den Kanton oder Realisierung im Kanton). Zudem muss das Gesuch termingerecht eingereicht werden und mit den nötigen Unterlagen versehen sein. Es können nur Projekte unterstützt werden, die nicht gewinnorientiert sind und in deren Rahmen  angemessene Eigenleistungen erbracht werden. Zudem soll sich der/die Gesuchsteller*in um die Erschliessung weiterer Beiträge Dritter bemühen.

Ein vollständiges Dossier soll folgende Elemente enthalten:

  • Name und Wohnsitz des/der Gesuchsteller*in und/oder der Projektverantwortlichen
  • Beschreibung des Projektes (Ziel, Umsetzung, Zeitrahmen, Veranstaltungen/Vorführungen, beteiligte Kulturschaffende, Institutionen und Partner*innen)
  • Budget und Finanzierungsplan (inkl. ersuchte Summe aus dem Kulturfonds)
  • Angaben zu den verantwortlichen Personen und bisherige Leistungsausweise
  • Das Gesuch muss individuell abgefasst und persönlich unterschrieben sein. Die Gesuche werden nach folgenden inhaltlichen Kriterien beurteilt: Machbarkeit, Qualität, Relevanz, Resonanz/Ausstrahlung, Potenzial/Professionalität, Nachhaltigkeit, Authentizität/Stimmigkeit, Risikobereitschaft/Innovationsgehalt.

Falls Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter:
kultur@clutterar.ch oder +41 71 353 64 55.

Eingabetermine


Für Vorhaben mit einer beantragten Summe ab CHF 10'000 gelten folgende Eingabetermine: Ende Januar, Ende Mai und Ende September, spätestens jedoch vier Monate vor Drucklegung der Werbemittel.

Alle übrigen Gesuche können jederzeit eingereicht werden, spätestens aber zwei Monate vor Drucklegung der Werbemittel.

Mit der Beschlussmitteilung wird kommuniziert, welche Form von Beitrag gewährt wurde und was damit verbunden ist (Defizitbeitrag, Belegsexemplare, Verwendung des Logos usw.).

Beachten Sie bitte auch die Hinweise zur Logoverwendung.

Hinweise zur Logoverwendung


Kulturelle Institutionen, Kulturveranstalter, Projektverantwortliche, Kulturschaffende und Kulturvermittelnde, Künstlerinnen und Künstler, welche vom Kanton Appenzell Ausserrhoden mit finanziellen Beiträgen unterstützt werden, sind gebeten, dies angemessen und an geeigneter Stelle zu erwähnen (in Drucksachen, Flyern, Inseraten, auf Websites, usw.).
 

Zwei Möglichkeiten der Erwähnung

Verwendung des Logos: Die Grösse richtet sich dabei nach dem gestalterischen Umfeld und soll optisch das gleiche Gewicht haben wie die Logos von gleichbedeutenden Finanzgebern. Zu diesem Zweck steht eine Vorlage des nachstehenden Schriftzuges zur Verfügung, das hier heruntergeladen werden kann.

Erwähnung in Textform: Die Erwähnung kannt mit folgenden Wortlauten erfolgen: „unterstützt durch die Kulturförderung Appenzell Ausserrhoden“ oder „mit Unterstützung der Kulturförderung Appenzell Ausserrhoden“. Der Kanton Appenzell Ausserrhoden tritt als Institution der Kulturförderung auf. Beiträge der Kulturförderung werden als Unterstützung bezeichnet, nie als Sponsoring oder Spende.
 

Kontakt für allfällige Fragen

Petra Schmidt, +41 71 353 64 55, petra.schmidt@clutterar.ch

Zusätzliche Informationen

Amt für Kultur

Landsgemeindeplatz 5
9043 Trogen
T: +41 71 353 67 48