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Kulturförderung
Covid-Verordnung Kultur: Unterstützungsmassnahmen
Die Corona-Pandemie beeinflusst das kulturelle Leben nach wie vor massiv. Schutzmassnahmen sowie die Verschiebung und Absage von kulturellen Veranstaltungen und Projekten beeinträchtigen eine Vielzahl von Kulturinstitutionen und -schaffenden. Zugleich werden Projekte und Konzepte entwickelt, um sich den veränderten Rahmenbedingungen anzupassen.
Kulturunternehmen können im Kanton Appenzell Ausserrhoden bis Ende 2021 Finanzhilfen in Form von Ausfallentschädigungen beantragen und neu auch Beiträge für Transformationsprojekte.
Die Corona-Unterstützungsmassnahmen sollen einerseits die wirtschaftlichen Auswirkungen von Covid-19 auf die Kulturunternehmen mildern und anderseits die Kulturunternehmen bei der Anpassung an die veränderten Verhältnisse unterstützen. Ziel ist, die nachhaltige Schädigung der Kulturlandschaft zu verhindern und die kulturelle Vielfalt zu erhalten.
Die Kulturförderung von Appenzell Ausserrhoden basiert auf einem Kulturförderungsgesetz und einer Kulturförderungsverordnung. In diesen Rechtsgrundlagen sind die drei Hauptaufgaben des Kantons festgehalten: Die Förderung des kulturellen Schaffens, die Kulturpflege und die Kulturvermittlung. Der Kanton setzt sich ein für ein vielfältiges kulturelles Leben und eine lebendige Auseinandersetzung mit dem überlieferten Kulturgut. Das erstmals im 2008 erarbeitete sowie im 2012 und 2016 aktualisierte Kulturkonzept beinhaltet die Grundsätze, Kriterien, Abgrenzungen und Detailregelungen einer sachgemässen kantonalen Kulturförderung.
Rechtsgrundlagen
- Kulturförderungsgesetz vom 28. November 2005
- Kulturförderungsverordnung vom 4. Juli 2006 (Stand 1. Januar 2020)
- Kulturkonzept 2016
In Ergänzung zum Kulturförderungsgesetz und zur Kulturförderungsverordnung betreffen folgende Einzelvorlagen die Kultur: Organisationsgesetz, Archivverordnung, Bibliotheksverordnung und Raumplanungsgesetz.