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Weiterbildung/Ausserkantonale Schulbesuche

Förderung Grundkompetenzen für Erwachsene GKE

Der Kanton Appenzell Ausserrhoden fördert auf der Grundlage des eidgenössischen Weiterbildungsgesetzes die Grundkompetenzen für Erwachsene GKE. Dazu haben sich die Kantone Appenzell A.Rh., Appenzell I.Rh. und St.Gallen mittels einer Leistungsvereinbarung zusammengeschlossen.

In Zusammenarbeit mit Anbietern der Weiterbildung fördern Bund und Kanton auf den Betrieb zugeschnittene Kurse. Damit werden Mitarbeitende gefördert. Abgedeckt werden die Bereiche:

  • Lesen, Schreiben und mündliche Ausdruckfähigkeit in einer Landessprache;
  • Grundkenntnisse Mathematik;
  • Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien;

Dabei wird grosser Wert darauf gelegt, dass das Gelernte am Arbeitsplatz von direktem Nutzen ist.

Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Links:

Ausserkantonale Schulbesuche

Der Kanton Appenzell Ausserrhoden gehört verschiedenen interkantonalen Schulgeldvereinbarungen an. Im Rahmen dieser Vereinbarungen leistet der Kanton Beiträge, unabhängig der finanziellen Möglichkeiten der Personen in Ausbildung und deren gesetzliche Vertretung. Diese Beiträge ermöglichen den Lernenden bzw. Studierenden aus Appenzell Ausserrhoden den Zugang zu den verschiedenen Bildungsinstitutionen unter den gleichen Bedingungen, wie es den Lernenden aus den jeweiligen Standortkantonen oder den Trägerkantonen möglich ist. Die Beiträge werden direkt an die Institutionen überwiesen. Sie werden unabhängig der Gewährung von Ausbildungsbeiträgen (Stipendien und Darlehen) ausgerichtet.

Im Wesentlichen handelt es sich um folgende Schulgeldvereinbarungen:

Sekundarstufe II

  • Die Vereinbarung über die Leistung von Schulbeiträgen für Lernende an Schulen der Sekundarstufe II (RSA Regionales Schulabkommen der EDK-Ost) vom 1. März 2001 regelt den Zugang und die finanziellen Leistungen der Kantone für Auszubildende an Schulen der Sekundarstufe II (Gymnasien, Berufsbildung und Zusatzausbildungen der Pädagogischen Hochschulen der EDK-Ost für bereits ausgebildete Lehrpersonen [Übergangsangebot]). Das RSA funktioniert nach dem A-la-carte-Prinzip: Jeder Kanton entscheidet, für welche Bildungsangebote er Beiträge leisten will. Ein Anhang listet die Bildungsangebote und die Zahlungsbereitschaft der Kantone auf. Den Anhang des Regionalen Schulabkommens (RSA) der EDK-Ost - und weiterführende Informationen finden Sie hier.

  • Die Interkantonale Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte (HBV) vom 20. Februar 2003 regelt den interkantonalen Zugang und die Abgeltungen für spezifisch strukturierte Ausbildungsgänge zur Förderung von Hochbegabten in allen Bereichen. Diese Vereinbarung wird durch das Amt für Volksschule und Sport betreut. Den Anhang und weiterführende Informationen finden Sie hier.

  • Die Interkantonale Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten in der beruflichen Grundbildung (Berufsfachschulvereinbarung BFSV) vom 22. Juni 2006 regelt die Abgeltung der Vereinbarungskantone an die Kosten des beruflichen Unterrichts sowie an die Kosten der beruflichen Vollzeitausbildung. Alle Kantone (ausser ZH und SG) sowie das Fürstentum Liechtenstein sind dieser Vereinbarung beigetreten. Diese Vereinbarung wird durch die Abteilung Berufsbildung betreut. Den BFSV-Anhang und weiterführende Informationen finden Sie hier.

  Tertiärstufe

  • Die Interkantonale Fachhochschulvereinbarung (FHV) vom 12. Juni 2003 ist auf Beginn des Studienjahres 2005/2006 in Kraft getreten. Sie löst die erste Fachhochschulvereinbarung für die Jahre 1999 bis 2005 ab. Alle Kantone (ausser NE) und das FL sind der Vereinbarung beigetreten. Die FHV-Anhänge und weiterführende Informationen finden Sie hier.

  • Die Interkantonale Universitätsvereinbarung (IUV) vom 27. Juni 2019 tritt ab 1. Januar 2022 in Kraft und regelt den gleichberechtigten interkantonalen Zugang zu den Universitäten und die Abgeltung der Kantone an die Universitätskantone. Alle Kantone sowie das Fürstentum Liechtenstein sind dieser Vereinbarung beigetreten. Diese Angebote werden seit dem Studienjahr 2015/2016 direkt vom SBFI finanziert. Weiterführende Informationen finden Sie hier.

  • Die Interkantonale Vereinbarung über die Höheren Fachschulen (HFSV) bildet seit dem Studienjahr 2015/2016 die Grundlage für den gleichberechtigten Zugang der Studierenden zu den Bildungsgängen von Höheren Fachschulen (HF). Die HFSV regelt namentlich die Höhe der Beiträge, welche ein Kanton für den ausserkantonalen Schulbesuch seiner Studierenden leistet. Den HFSV-Anhang und weiterführende Informationen finden Sie hier.

  • Die Vorbereitungskurse auf die Berufsprüfungen und höheren Fachprüfungen sind nicht Teil der HFSV. Weiterführende Informationen zur Subventionierung der Vorbereitungskurse finden Sie hier.

Im Weiteren unterhält der Kanton Appenzell Ausserrhoden mit folgenden Bildungsinstitutionen bilaterale Abkommen als Trägerkanton:

 

Zusätzliche Informationen

Amt für Mittel- und Hochschulen und Berufsbildung

Obstmarkt 3
9102 Herisau
T: +41 71 353 67 12