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Abzugsfähige Zuwendungen

Privatpersonen und juristische Personen können freiwillige Geldleistungen an juristische Personen mit Sitz in der Schweiz, die nach Steuergesetz zufolge öffentlicher oder ausschliesslich gemeinnütziger Zwecksetzung von der Steuerpflicht befreit sind, nach Art. 36 lit.b StG und Art. 70 lit.c StG in beschränktem Rahmen abziehen. Die Kantonale Steuerverwaltung veröffentlicht ein Verzeichnis der wegen Verfolgung von gemeinnützigen Zwecken in Appenzell Ausserrhoden steuerbefreiten juristischen Personen. Es besteht ein öffentliches Interesse an der Publikation dieses Verzeichnisses, da damit jede steuerpflichtige Person überprüfen kann, ob sie eine Zuwendung aller Voraussicht nach von ihren Einkünften abziehen kann. Die Einreichung eines Steuerbefreiungsgesuches gilt als Zustimmung zur Veröffentlichung der Steuerbefreiung im Falle der Gutheissung des Gesuches, sofern im Steuerbefreiungsgesuch nicht explizit beantragt wird, es sei von einer Veröffentlichung abzusehen. Die betroffenen juristischen Personen können ihren Eintrag jederzeit durch schriftliche Mitteilung an die Kantonale Steuerverwaltung aus dem Verzeichnis entfernen lassen.

Über den Steuerstatus von juristischen Personen mit ausserkantonalem Sitz kann nur die Steuerverwaltung des betreffenden Sitzkantones Auskunft geben. Die Voraussetzungen für die steuerliche Abzugsfähigkeit freiwilliger Zuwendungen an steuerbefreite Institutionen werden in der Wegleitung zur Steuererklärung (Ziff. 23.2) detailliert aufgezeigt.

Von der Erbschafts- und Schenkungssteuer, die am Wohnsitz des Erblassers und Schenkers erhoben wird, sind Zuwendungen an steuerbefreite juristische Personen auch dann ausgenommen, wenn deren Sitz in einem anderen Kanton liegt und dieser Kanton Gegenrecht hält. Dieses Verzeichnis erlaubt mit Hilfe der Gegenrechtserklärungen (bGS 626.2, www.bgs.ar.ch) des Kantons Appenzell Ausserrhoden die Abklärung, ob die bedachte Institution im Kanton Appenzell Ausserrhoden wegen öffentlicher oder gemeinnütziger Zwecksetzung steuerbefreit ist. Die aus anderen Gründen steuerbefreiten juristischen Personen sind in diesem Verzeichnis jedoch nicht aufgeführt.

Juristische Personen können steuerbefreit werden, wenn sie öffentliche oder gemeinnützige Zwecke verfolgen. Gesuche von juristischen Personen mit Sitz im Kanton Appenzell Ausserrhoden sind einzureichen an:

Kantonale Steuerverwaltung
Rechtsdienst
Gutenberg-Zentrum
9100 Herisau

Dem Gesuch beizulegen sind: Statuten, Urkunde, Reglemente und (sofern vorhanden) die letzten beiden Jahresrechnungen und Jahresberichte sowie allfällige Dokumentationen über die Tätigkeit der Institution.

Liste steuerbefreite jur. Personen

Zusätzliche Informationen

Kantonale Steuerverwaltung

Gutenberg-Zentrum
Kasernenstrasse 2
9100 Herisau
T: +41 71 353 62 90
F: +41 71 353 63 11

Technischer Support Online-Steuererklärung / Steuerportal
Tel.: +41 71 353 62 97 / support@clutterar.ch

Allgemeine Veranlagungsfragen
Tel.: +41 71 353 63 21

Fragen zur Rechnungsstellung
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Fristverlängerungen
Tel.: +41 71 353 62 90

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Montag bis Donnerstag
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Freitag
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