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Ablauf Sicherungsentzug

Über die vorgesehene Massnahme eines Sicherungsentzuges wird die betroffene Person im Vernehmlassungsverfahren schriftlich informiert. Danach wird eine 14-tägige Möglichkeit gewährt, sich zum Sachverhalt zu äussern (Rechtliches Gehör).

Die definitive Verfügung über einen Sicherungsentzug wird vom Strassenverkehrsamt schriftlich zugestellt und enthält im Normalfall alle Einzelheiten bezüglich der angeordneten Massnahme: Festlegung der Massnahme, Vollzugsbeginn und -dauer, Auflagen für die Aufhebung des Entzugs, Begründung, Rechtsmittelbelehrung, Erwägungen, Hinweise und Gebührenfolgen.

Der Führerausweis muss beim Strassenverkehrsamt über die ganze Dauer des Entzugs hinterlegt werden. Die Hinterlegung beginnt per sofort und kann nicht aufgeschoben werden. Eine Unterbrechung der Hinterlegung ist nicht möglich.

Der Verlauf der angeordneten Auflagen ist für die Wiedererteilung massgebend.
Wie erhält die betroffene Person den Führerausweis bei positivem Verlauf zurück?

Bei negativem Verlauf wird die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis mit Verfügung verweigert. Diese Verfügung beinhaltet alle Einzelheiten bezüglich der neu angeordneten Massnahme: Auflagen für die Aufhebung des Entzugs, Begründung, Rechtsmittelbelehrung, Erwägungen, Hinweise und Gebührenfolgen.

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