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Ukraine-Krise

Der Ukraine-Konflikt bewegt die Bevölkerung. Viele fragen sich, wie sie Betroffene vor Ort oder Schutzsuchende aus der Ukraine unterstützen können. Auch stellen sich ukrainischen Staatsangehörigen, die sich derzeit in der Schweiz aufhalten viele Fragen zu den Themen wie beispielsweise Asylsozialhilfe, Gesundheitskosten, Schule, Deutsch lernen und Arbeitsmarkt. Bei der Veranstaltungsreihe PLATTFORM14 gaben die Behörden Auskunft zu den verschiedenen Themen.

 

 

Informationsbroschüre in Ukrainisch, Russisch und Deutsch

Präsentationen in Ukrainisch, Russisch und Deutsch 


Kampagne des Bundes gegen Menschenhandel und andere Formen von Missbrauch:

Schützen Sie sich! 
Захистіть себе! 
Защитите себя!

 

Schutzstatus S

Mit dem Schutzstatus S erhalten Betroffene rasch und unbürokratischen Schutz in der Schweiz ohne Durchführung eines ordentlichen Asylverfahrens. Der Schutzstatus S gewährt ein Aufenthaltsrecht, Anspruch, auf Unterbringung, Unterstützung und medizinische Versorgung und erlaubt den Nachzug von engsten Familienangehörigen. Die Kinder können zur Schule gehen. Zudem besteht die Möglichkeit, eine bewilligungspflichtige Erwerbstätigkeit auszuüben. Weitere Informationen beim SEM.

Schutz beantragen

Ukrainische Staatsangehörige, die Schutz beantragen möchten, können dies an der Grenze, am Flughafen oder in einem Bundesasylzentrum tun. Der Bundesrat aktiviert den Schutzstatus S für Ukrainerinnen und Ukrainer, die ihre Heimat aufgrund der Kriegshandlungen verlassen mussten. Mit diesem Status erhalten die Geflüchteten rasch ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz, ohne dass sie ein ordentliches Asylverfahren durchlaufen müssten. Das damit verbundene Aufenthaltsrecht in der Schweiz ist auf ein Jahr befristet, kann aber verlängert werden. Der Status S ermöglicht es auch, Familienangehörige nachzuziehen. Zudem ist mit diesem Status die Erwerbstätigkeit (auch selbständige) erlaubt.

Jetzt in der Schweiz ankommende, ukrainische Geflüchtete, ohne private Beziehungen in der Schweiz, melden sich in einem der Bundesasylzentren (BAZ). Um Wartezeiten einzusparen, hat das Staatssekretariat für Migration die Online-Registrierung geschaffen sowie die Kapazitäten der Bundesasylzentren mit einem Ampelsystem ersichtlich gemacht. Die Adressen und Kapazitäten der BAZ finden Sie hier. Weiter können an die Adresse ukraine@cluttersem.admin.ch per Mail Anfragen eingereicht werden. 

Schutzstatus S: Neuerungen ab 1. November 2025

Informationen SEM - Deutsch
Informationen SEM - Englisch
Informationen SEM - Ukrainisch
Informationen SEM - Russisch
 

Wie werden Personen mit Schutzstatus S unterstützt?

Der Bund richtet für Personen mit Schutzstatus S eine Globalpauschale aus und Personen mit Status S sind via Asylsozialhilfe zu unterstützen. Es kann durchaus sein, dass Geflüchtete aus der Ukraine zuerst über die Nothilfe und dann über die Asylsozialhilfe unterstützt werden müssen. Der Wechsel von der Notfallhilfe zur Asylsozialhilfe erfolgt per offizieller Zuweisung des Kantons an die Gemeinde. Die Leistung von Asylsozialhilfe oder von Nothilfe ist kantonal einheitlich geregelt und richtet sich nach zwei kantonalen Verordnungen. Den Gemeinden wird empfohlen, dass sich schon die Unterstützung über die Nothilfe an den Ansätzen der Asylsozialhilfe orientiert, sofern die Person die Erlangung des Status S anstrebt, also vorläufig in der Schweiz bleiben will. Weitere Informationen SKOS-Merkblatt "Unterstützung ausländischer Personen aus Drittstaaten (2.4.)".

Wie werden die Aufwendungen der Gemeinden entschädigt?

Der Kanton erhält vom Bund für jede registrierte Person die Globalpauschale 1 des Bundes. Mit diesen Pauschalen finanziert der Kanton die Ausgaben für Unterbringung, Unterstützung und obligatorische Krankenversicherung und erhält einen Beitrag an die Betreuungskosten. Die Gemeinden wiederum rechnen ihre Kosten mit dem Kanton ab, welche diese aus den Pauschalen gemäss der kantonalen Verordnung finanziert. Die ungedeckten Kosten tragen die Gemeinden zu 90 % und der Kanton zu 10 %.

Welche persönliche Hilfe haben Sozialdienste zu erbringen?

Für Personen mit Status S gelten dieselben Vorgaben betreffend persönlicher Hilfe wie für andere sozialhilfebeziehenden Personen. Persönliche Hilfe zielt darauf ab, Menschen in belastenden Lebenslagen durch individualisierte Massnahmen zu stabilisieren und zu stärken. Wo ein Bedarf besteht, ist sie unabhängig von finanzieller Hilfe zu erbringen. Die unterstützende Stelle hat in Koordination mit anderen involvierten Stellen dafür zu sorgen, dass auch Personen mit Schutzstatus S bei Bedarf die nötige Unterstützung erhalten, um sich während ihrem befristeten Aufenthalt in der Schweiz zurecht zu finden.

Asylbetreuung

Für die Asylbetreuung in Appenzell Ausserrhoden sind die Gemeinden bzw. Asylsozialdienste zuständig. Die Betreuung umfasst die Aufgaben: Sozialhilfe, Bereitstellung von Unterkünften, Unterstützung in der Alltagsbewältigung und berufliche Integration. Die Asylbetreuung ist in Regionen aufgeteilt. Für die Asylbetreuung sind folgende Kontaktpersonen zuständig

Gemeinde zuständige Stelle

Hundwil, Schönengrund, Schwellbrunn, Waldstatt, Stein

Asylkomission Appenzeller Hinterland

Van Vugt Jan-Gerrit (temporär)
071 361 18 18
079 507 13 74
jan.vanvugt@schoenengrund.ar.ch
asyl@clutterschoenengrund.ar.ch

Bühler, Gais, Speicher, Teufen, Trogen

Soziale Dienste Appenzeller Mittelland

Gerhard Fiedler
071 343 72 29
gerhard.fiedler@cluttersdam.ar.ch

 

Grub, Heiden, Lutzenberg, Rehetobel, Reute, Wald, Wolfhalden

Soziale Dienste Vorderland AR

Fabia Gämperle
071 898 83 15
fabia.gaemperle@sdv.ar.ch

Manuel Stevanon
071 898 83 16
asyl@sdv.ar.ch

 

Herisau

Beratungsstelle für Flüchtlinge

Yvonne Varan-Koopman
071 353 63 80
yvonne.varan@clutterherisau.ar.ch

 

Urnäsch

Gemeindeverwaltung Urnäsch

Katja Zellweger
071 365 60 68
katja.zellweger@clutterurnaesch.ar.ch

 

Bildungssystem der Schweiz und Diplomanerkennung

Auf dem offiziellen schweizerischen Informationsportal der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung sind verschiedene Informationen zu den wichtigsten Stationen des Aus- oder Weiterbildungsweges in ukrainischer Sprache ersichtlich.

Informationen zur Anerkennung ukrainischer Diplome sind auf der Website vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) in Ukrainisch, Russisch und Deutsch verfügbar. 

Erwerbstätigkeit

Die Erwerbstätigkeit von Personen mit Schutzstatus S ist bewilligungspflichtig. Arbeitgebende haben bei der zuständigen Behörde des Arbeitskantons ein entsprechendes Gesuch inkl. Kopie des Arbeitsvertrages einzureichen. In Appenzell Ausserrhoden ist dies beim Departement Inneres und Sicherheit, Abteilung Migration. Mehr Informationen sind in der Broschüre vom Amt für Wirtschaft und Arbeit aufgeführt. Dieses Dokument beinhaltet ebenfalls einen Link zum Gesuchsformular sowie die Zulassungsbestimmungen für selbständig Erwerbende. 

Voraussetzung

  • Die orts- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen müssen eingehalten werden und der Qualifikation sowie dem Stellenprofil entsprechen.

Bei der Arbeitsvermittlung steht das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum RAV unterstützend zur Verfügung.

Familiennachzug

Die Familienzusammenführung ist analog zu derjenigen bei anerkannten Flüchtlingen geregelt. Das heisst: Ehegatten, eingetragene Partnerinnen und Partner und minderjährige Kinder von Schutzbedürftigen erhalten ebenso vorübergehenden Schutz. Ukrainerinnen und Ukrainer können selbstständig und frei in die Schweiz einreisen und hier Schutz bekommen. Familienzusammenführungen können also auch spontan geschehen. Informationen zum Aufenthaltsstatus für ukrainische Bürger in der Schweiz

Haustiere aus der Ukraine

Bei der Einreise von Hunden und Katzen aus Ländern wie der Ukraine, in denen die Tollwut noch vorkommt, sind sichernde Bedingungen zu erfüllen. Auf der Website des Veterinäramtes sind alle Weisungen zu Hunden und Katzen aus der Ukraine aufgeführt.

Informationen zum Leben in der Schweiz in russischer Sprache

Der internationale Dienst der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft "SWI swissinfo.ch" hat unter folgender Seite Informationen zum Leben in der Schweiz in russischer Sprache zusammengestellt. 

Kindesschutz

Unter den Menschen, die aufgrund des Krieges aus der Ukraine fliehen, gibt es einige, die sich in besonders vulnerablen Situationen befinden. Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) achtet in dieser Thematik insbesondere auch auf die Situation zweier Personengruppen: Kinder und Jugendliche sowie Menschen mit Behinderungen. Bezüglich der Situation von Kindern und Jugendlichen haben die SODK und die Konferenz für Kindes und Erwachsenenschutz (KOKES) bereits ein Merkblatt für alle Akteure im Asyl-, Kinder- und Jugendschutzbereich verfasst.

Krankenversicherung und Gesundheitskosten

Alle Personen, die sich beim BAZ registrieren lassen, Status S erhalten und dem Kanton Appenzell Ausserrhoden zugewiesen werden, werden durch das Amt für Soziales bei einer Krankenversicherung für die obligatorische Grundversicherung angemeldet. Die Kosten für Prämien und Selbstbehalte werden durch das Amt für Soziales übernommen.

Regelung der Gesundheitskosten ohne Schutzstatus S

  • Die aus der Ukraine geflüchteten Personen, die sich nicht für den Schutzstatus S registrieren lassen, etwa weil sie auf der Durchreise sind, fallen grundsätzlich nicht unter das Krankenversicherungsobligatorium. Sie können sich aber privat versichern, beispielsweise mit einer Reiseversicherung

Informationen zur Gesundheitsversorgung

Migesplus hat die Informationen zur Gesundheitsversorgung von Flüchtenden aus der Ukraine in einem Factsheet zusammengefasst. Es ist auf Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch, Ukrainisch und Russisch erhältlich.

Medgate unterstützt ukrainische Geflüchtete in der Schweiz und betreibt eine kostenlose Hotline (058 387 77 20) für Betroffene mit gesundheitlichen Anliegen. Die Hotline bietet täglich von 8 bis 20 Uhr medizinische Beratung in den Sprachen Deutsch und Englisch an. 

Gesundheitsfragebogen MM-Mobile

Zu ihrer Gesundheit wird den Schutzsuchenden empfohlen, den elektronischen Fragebogen MM-Mobile Health Check auszufüllen. Anschliessend bekommen die Schutzsuchenden einen Hinweis, ob es nötig ist, eine Ärztin bzw. einen Arzt aufzusuchen. Das Ausfüllen des Fragebogens wird bei der Registrierung angeboten und steht auch nachträglich unter mm-mobile.ch allen Schutzsuchenden zur Verfügung.

Psychosoziale Beratung für Kinder, Jugendliche und deren Bezugspersonen auf Ukrainisch und Russisch

Die kostenlosen, vertraulichen und professionellen Beratungsangebote 147.ch – Beratung und Hilfe für Kinder und Jugendliche sowie die Elternberatung von Pro Juventute werden neu auch auf Ukrainisch und Russisch angeboten. Die Beratungen werden vorerst via WhatsApp und Telegram umgesetzt. Der Beratungsdienst kann keine Langzeittherapie ersetzen. Er ist jedoch für Personen aus der Ukraine da, die jemanden brauchen, dem sie sich anvertrauen können und der ihnen weitere mögliche Schritte aufzeigen kann. Die Beratungerinnen und Berater verfügen über eine anerkannte psychologische Ausbildung. Alle bringen Erfahrung in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen oder Familien mit. Die Beratung ist vertraulich. Es werden keine Informationen aufgezeichnet. 

Telegram: @pjukraine_bot; WhatsApp: +41 44 256 78 70

Weitere Informationen und QR-Codes mit Ansprechpartnern sind unter folgendem Link verfügbar.

Schulbesuch

Alle Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter haben das Recht und die Pflicht, die Schule zu besuchen. Geflüchtete Kinder besuchen, wie alle neu zugezogenen Kinder und Jugendlichen die Volksschule – unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus. Das Schuljahr beginnt jeweils Mitte August. 

Anmeldung der Kinder

  • Wenn ein Kind neu in eine Ausserrhoder Gemeinde zieht, muss es von den Eltern bei der lokalen Schulbehörde angemeldet werden. Diese Pflicht gilt für alle Kinder und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter.
  • Die Schulleitung ist für die Zuteilung des Kindes zu einer passenden Klasse zuständig. Die Klasse soll möglichst dem Alter des betreffenden Kindes entsprechen. Spricht ein Kind kein oder wenig Deutsch, besucht es – zusätzlich zum Regelunterricht – den Unterricht in Deutsch als Zweitsprache (DaZ).

Ukrainische Online-Schule

Gesammelte Informationen für Eltern, Kinder und Lehrpersonen über die derzeitigen online Ressourcen und Portale für die Weiterführung der Ausbildung ukrainischer Kinder gemäss deren Lehrplan.