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Ukraine-Krise

Der Ukraine-Konflikt bewegt die Bevölkerung. Viele fragen sich, wie sie Betroffene vor Ort oder Schutzsuchende aus der Ukraine unterstützen können. Auch stellen sich ukrainischen Staatsangehörigen, die sich derzeit in der Schweiz aufhalten viele Fragen zu den Themen wie beispielsweise Asylsozialhilfe, Gesundheitskosten, Schule, Deutsch lernen und Arbeitsmarkt. Bei der Veranstaltungsreihe PLATTFORM14 gaben die Behörden Auskunft zu den verschiedenen Themen.

 

 

Informationsbroschüre in Ukrainisch, Russisch und Deutsch

Präsentationen in Ukrainisch, Russisch und Deutsch 


Kampagne des Bundes gegen Menschenhandel und andere Formen von Missbrauch:

Schützen Sie sich! 
Захистіть себе! 
Защитите себя!

 

Aktionen und Hilfsangebote

Asylbetreuung

Für die Asylbetreuung in Appenzell Ausserrhoden sind die Gemeinden bzw. Asylsozialdienste zuständig. Die Betreuung umfasst die Aufgaben: Sozialhilfe, Bereitstellung von Unterkünften, Unterstützung in der Alltagsbewältigung und berufliche Integration. Die Asylbetreuung ist in Regionen aufgeteilt. Für die Asylbetreuung sind folgende Kontaktpersonen zuständig

Gemeinde zuständige Stelle

Hundwil, Schönengrund, Schwellbrunn, Waldstatt, Stein

Asylkomission Appenzeller Hinterland

Martin Stijakovic
071 361 18 18
079 507 13 74
martin.stijakovic@schoenengrund.ar.ch
asyl@clutterschoenengrund.ar.ch

Bühler, Gais, Speicher, Teufen, Trogen

Soziale Dienste Appenzeller Mittelland

Gerhard Fiedler
071 343 72 29
gerhard.fiedler@cluttersdam.ar.ch

 

Grub, Heiden, Lutzenberg, Rehetobel, Reute, Wald, Wolfhalden

Soziale Dienste Vorderland AR

Maria Eugster
071 898 83 15
maria.eugster@sdv.ar.ch

Sonja Engstler
071 898 83 16
sonja.engstler@sdv.ar.ch

 

Herisau

Beratungsstelle für Flüchtlinge

Yvonne Varan-Koopman
071 353 63 80
yvonne.varan@clutterherisau.ar.ch

 

Urnäsch

Gemeindeverwaltung Urnäsch

Katja Zellweger
071 365 60 68
katja.zellweger@clutterurnaesch.ar.ch

 

Bildungssystem der Schweiz und Diplomanerkennung

Auf dem offiziellen schweizerischen Informationsportal der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung sind verschiedene Informationen zu den wichtigsten Stationen des Aus- oder Weiterbildungsweges in ukrainischer Sprache ersichtlich.

Informationen zur Anerkennung ukrainischer Diplome sind auf der Website vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) in Ukrainisch, Russisch und Deutsch verfügbar. 

Erwerbstätigkeit

Die Erwerbstätigkeit von Personen mit Schutzstatus S ist bewilligungspflichtig. Arbeitgebende haben bei der zuständigen Behörde des Arbeitskantons ein entsprechendes Gesuch inkl. Kopie des Arbeitsvertrages einzureichen. In Appenzell Ausserrhoden ist dies beim Departement Inneres und Sicherheit, Abteilung Migration. Mehr Informationen sind in der Broschüre vom Amt für Wirtschaft und Arbeit aufgeführt. Dieses Dokument beinhaltet ebenfalls einen Link zum Gesuchsformular sowie die Zulassungsbestimmungen für selbständig Erwerbende. 

Voraussetzung

  • Die orts- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen müssen eingehalten werden und der Qualifikation sowie dem Stellenprofil entsprechen.

Bei der Arbeitsvermittlung steht das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum RAV unterstützend zur Verfügung.

Familiennachzug

Die Familienzusammenführung ist analog zu derjenigen bei anerkannten Flüchtlingen geregelt. Das heisst: Ehegatten, eingetragene Partnerinnen und Partner und minderjährige Kinder von Schutzbedürftigen erhalten ebenso vorübergehenden Schutz. Ukrainerinnen und Ukrainer können selbstständig und frei in die Schweiz einreisen und hier Schutz bekommen. Familienzusammenführungen können also auch spontan geschehen. Informationen zum Aufenthaltsstatus für ukrainische Bürger in der Schweiz

Haustiere aus der Ukraine

Bei der Einreise von Hunden und Katzen aus Ländern wie der Ukraine, in denen die Tollwut noch vorkommt, sind sichernde Bedingungen zu erfüllen. Auf der Website des Veterinäramtes sind alle Weisungen zu Hunden und Katzen aus der Ukraine aufgeführt.

Hilfsangebote von Organisationen und Privaten

Die Solidarität mit der ukrainischen Bevölkerung ist gross. Viele wollen den Betroffenen dringend benötigte Hilfsgüter spenden oder eine finanzielle Spende leisten. Über den Bund werden dringend benötigtes Material sowie medizinische Hilfsgüter in die Ukraine geschickt. Es laufen auch in Appenzell Ausserrhoden zahlreiche Hilfsaktionen auf privater Ebene, was von einer grossen Solidarität zeugt.

Freiwillige Helfende

In der Bevölkerung taucht vermehrt der Wunsch auf, auf freiwilliger Basis schutzsuchenden Personen, die nach Appenzell Ausserrhoden kommen, behilflich zu sein – in Form einer Betreuung/Begleitung, bei logistischen Herausforderungen (Einkauf usw.) oder im Haushalt (Waschen, Kochen usw.) sowie Übersetzungen (Ukrainisch / Russisch). Der Kanton führt vorsorglich eine Liste mit freiwilligen Helferinnen und Helfern, die auf diese Art einen solidarischen Beitrag leisten möchten. Wollen Sie sich als freiwillige Helfende melden? 

Hilfsangebote in Appenzell Ausserrhoden von Privaten und Organisationen können via Formular eingegeben oder telefonisch unter +41 71 353 66 66 gemeldet werden.

Informationen zum Leben in der Schweiz in russischer Sprache

Der internationale Dienst der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft "SWI swissinfo.ch" hat unter folgender Seite Informationen zum Leben in der Schweiz in russischer Sprache zusammengestellt. 

Kindesschutz

Unter den Menschen, die aufgrund des Krieges aus der Ukraine fliehen, gibt es einige, die sich in besonders vulnerablen Situationen befinden. Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) achtet in dieser Thematik insbesondere auch auf die Situation zweier Personengruppen: Kinder und Jugendliche sowie Menschen mit Behinderungen. Bezüglich der Situation von Kindern und Jugendlichen haben die SODK und die Konferenz für Kindes und Erwachsenenschutz (KOKES) bereits ein Merkblatt für alle Akteure im Asyl-, Kinder- und Jugendschutzbereich verfasst.

Krankenversicherung und Gesundheitskosten

Alle Personen, die sich beim BAZ registrieren lassen, Status S erhalten und dem Kanton Appenzell Ausserrhoden zugewiesen werden, werden durch das Amt für Soziales bei einer Krankenversicherung für die obligatorische Grundversicherung angemeldet. Die Kosten für Prämien und Selbstbehalte werden durch das Amt für Soziales übernommen.

Regelung der Gesundheitskosten ohne Schutzstatus S

  • Die aus der Ukraine geflüchteten Personen, die sich nicht für den Schutzstatus S registrieren lassen, etwa weil sie auf der Durchreise sind, fallen grundsätzlich nicht unter das Krankenversicherungsobligatorium. Sie können sich aber privat versichern, beispielsweise mit einer Reiseversicherung

Informationen zur Gesundheitsversorgung

Migesplus hat die Informationen zur Gesundheitsversorgung von Flüchtenden aus der Ukraine in einem Factsheet zusammengefasst. Es ist auf Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch, Ukrainisch und Russisch erhältlich.

Medgate unterstützt ukrainische Geflüchtete in der Schweiz und betreibt eine kostenlose Hotline (058 387 77 20) für Betroffene mit gesundheitlichen Anliegen. Die Hotline bietet täglich von 8 bis 20 Uhr medizinische Beratung in den Sprachen Deutsch und Englisch an. 

Gesundheitsfragebogen MM-Mobile

Zu ihrer Gesundheit wird den Schutzsuchenden empfohlen, den elektronischen Fragebogen MM-Mobile Health Check auszufüllen. Anschliessend bekommen die Schutzsuchenden einen Hinweis, ob es nötig ist, eine Ärztin bzw. einen Arzt aufzusuchen. Das Ausfüllen des Fragebogens wird bei der Registrierung angeboten und steht auch nachträglich unter mm-mobile.ch allen Schutzsuchenden zur Verfügung.

Mietwohnung/leerstehendes Haus anbieten

Die Asylsozialdienste in den Gemeinden und Regionen müssen genügend Wohnraum für die Schutzsuchenden bereitstellen können. Angebote von Mietwohnungen oder leerstehenden Häusern in Appenzell Ausserrhoden können direkt an die Asylsozialdienste der jeweiligen Gemeinden gemeldet werden: 

Gemeinde zuständige Stelle

Hundwil, Schönengrund, Schwellbrunn, Waldstatt

Asylkomission HSSW

Jan-Gerrit van Vugt
071 361 18 18
jangerrit.vanvugt@clutterschoenengrund.ar.ch

 

Bühler, Gais, Speicher, Teufen, Trogen

Soziale Dienste Appenzeller Mittelland

Gerhard Fiedler
071 343 72 29
gerhard.fiedler@cluttersdam.ar.ch

 

Grub, Heiden, Lutzenberg, Rehetobel, Reute, Wald, Wolfhalden

Soziale Dienste Vorderland AR

Maria Eugster
071 898 83 15
maria.eugster@sdv.ar.ch

Sonja Engstler
071 898 83 16
sonja.engstler@sdv.ar.ch

 

Herisau

Beratungsstelle für Flüchtlinge

Yvonne Varan-Koopman
071 353 63 80
yvonne.varan@clutterherisau.ar.ch

 

Stein

Gemeindeverwaltung Stein

Rita Steingruber
071 367 15 37
rita.steingruber@cluttergmx.ch

 

Urnäsch

Gemeindeverwaltung Urnäsch

Katja Zellweger
071 365 60 68
katja.zellweger@clutterurnaesch.ar.ch

 

Privatunterbringung

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH hat in einem FAQ die wichtigsten Infos für Gastfamilien zusammengestellt. Ausserdem bietet die SFH einen Zugang für kostenlose, niederschwellige virtuelle Beratung für Gastfamilien an. Hier geht es zum Flyer mit weiteren Informationen.

Abgeltung für Gastfamilien

Um eine kantonal möglichst einheitliche Entschädigung zu erreichen, wird den Gemeinden empfohlen, pro Monat und Gastfamilie eine Pauschale zu entrichten, die sich an der Zahl der aufgenommenen Schutzsuchenden orientiert: Für 1 Person Fr. 250.–, für 2 Personen Fr. 380.–, für 3 Personen Fr. 460.–, für 4 Personen Fr. 530.– und ab 5 Personen Fr. 600.–. Weitere Informationen sind in der Medienmitteilung vom 11. April 2022 ersichtlich. 

Psychosoziale Beratung für Kinder, Jugendliche und deren Bezugspersonen auf Ukrainisch und Russisch

Die kostenlosen, vertraulichen und professionellen Beratungsangebote 147.ch – Beratung und Hilfe für Kinder und Jugendliche sowie die Elternberatung von Pro Juventute werden neu auch auf Ukrainisch und Russisch angeboten. Die Beratungen werden vorerst via WhatsApp und Telegram umgesetzt. Der Beratungsdienst kann keine Langzeittherapie ersetzen. Er ist jedoch für Personen aus der Ukraine da, die jemanden brauchen, dem sie sich anvertrauen können und der ihnen weitere mögliche Schritte aufzeigen kann. Die Beratungerinnen und Berater verfügen über eine anerkannte psychologische Ausbildung. Alle bringen Erfahrung in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen oder Familien mit. Die Beratung ist vertraulich. Es werden keine Informationen aufgezeichnet. 

Telegram: @pjukraine_bot; WhatsApp: +41 44 256 78 70

Weitere Informationen und QR-Codes mit Ansprechpartnern sind unter folgendem Link verfügbar.

Schutzstatus S

Mit dem Schutzstatus S erhalten Betroffene rasch und unbürokratischen Schutz in der Schweiz ohne Durchführung eines ordentlichen Asylverfahrens. Der Schutzstatus S gewährt ein Aufenthaltsrecht, Anspruch, auf Unterbringung, Unterstützung und medizinische Versorgung und erlaubt den Nachzug von engsten Familienangehörigen. Die Kinder können zur Schule gehen. Zudem besteht die Möglichkeit, eine bewilligungspflichtige Erwerbstätigkeit auszuüben. Weitere Informationen beim SEM.

Schutz beantragen

Ukrainische Staatsangehörige, die Schutz beantragen möchten, können dies an der Grenze, am Flughafen oder in einem Bundesasylzentrum tun. Der Bundesrat aktiviert den Schutzstatus S für Ukrainerinnen und Ukrainer, die ihre Heimat aufgrund der Kriegshandlungen verlassen mussten. Mit diesem Status erhalten die Geflüchteten rasch ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz, ohne dass sie ein ordentliches Asylverfahren durchlaufen müssten. Das damit verbundene Aufenthaltsrecht in der Schweiz ist auf ein Jahr befristet, kann aber verlängert werden. Der Status S ermöglicht es auch, Familienangehörige nachzuziehen. Zudem ist mit diesem Status die Erwerbstätigkeit (auch selbständige) erlaubt.

Jetzt in der Schweiz ankommende, ukrainische Geflüchtete, ohne private Beziehungen in der Schweiz, melden sich in einem der Bundesasylzentren (BAZ). Um Wartezeiten einzusparen, hat das Staatssekretariat für Migration die Online-Registrierung geschaffen sowie die Kapazitäten der Bundesasylzentren mit einem Ampelsystem ersichtlich gemacht. Die Adressen und Kapazitäten der BAZ finden Sie hier. Weiter können an die Adresse ukraine@cluttersem.admin.ch per Mail Anfragen eingereicht werden. 

Wie werden Personen mit Schutzstatus S unterstützt?

Der Bund richtet für Personen mit Schutzstatus S eine Globalpauschale aus und Personen mit Status S sind via Asylsozialhilfe zu unterstützen. Es kann durchaus sein, dass Geflüchtete aus der Ukraine zuerst über die Nothilfe und dann über die Asylsozialhilfe unterstützt werden müssen. Der Wechsel von der Notfallhilfe zur Asylsozialhilfe erfolgt per offizieller Zuweisung des Kantons an die Gemeinde. Die Leistung von Asylsozialhilfe oder von Nothilfe ist kantonal einheitlich geregelt und richtet sich nach zwei kantonalen Verordnungen. Den Gemeinden wird empfohlen, dass sich schon die Unterstützung über die Nothilfe an den Ansätzen der Asylsozialhilfe orientiert, sofern die Person die Erlangung des Status S anstrebt, also vorläufig in der Schweiz bleiben will. Weitere Informationen SKOS-Merkblatt "Unterstützung ausländischer Personen aus Drittstaaten (2.4.)".

Wie werden die Aufwendungen der Gemeinden entschädigt?

Der Kanton erhält vom Bund für jede registrierte Person die Globalpauschale 1 des Bundes. Mit diesen Pauschalen finanziert der Kanton die Ausgaben für Unterbringung, Unterstützung und obligatorische Krankenversicherung und erhält einen Beitrag an die Betreuungskosten. Die Gemeinden wiederum rechnen ihre Kosten mit dem Kanton ab, welche diese aus den Pauschalen gemäss der kantonalen Verordnung finanziert. Die ungedeckten Kosten tragen die Gemeinden zu 90 % und der Kanton zu 10 %.

Welche persönliche Hilfe haben Sozialdienste zu erbringen?

Für Personen mit Status S gelten dieselben Vorgaben betreffend persönlicher Hilfe wie für andere sozialhilfebeziehenden Personen. Persönliche Hilfe zielt darauf ab, Menschen in belastenden Lebenslagen durch individualisierte Massnahmen zu stabilisieren und zu stärken. Wo ein Bedarf besteht, ist sie unabhängig von finanzieller Hilfe zu erbringen. Die unterstützende Stelle hat in Koordination mit anderen involvierten Stellen dafür zu sorgen, dass auch Personen mit Schutzstatus S bei Bedarf die nötige Unterstützung erhalten, um sich während ihrem befristeten Aufenthalt in der Schweiz zurecht zu finden.

Schulbesuch

Alle Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter haben das Recht und die Pflicht, die Schule zu besuchen. Geflüchtete Kinder besuchen, wie alle neu zugezogenen Kinder und Jugendlichen die Volksschule – unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus. Das Schuljahr beginnt jeweils Mitte August. 

Anmeldung der Kinder

  • Wenn ein Kind neu in eine Ausserrhoder Gemeinde zieht, muss es von den Eltern bei der lokalen Schulbehörde angemeldet werden. Diese Pflicht gilt für alle Kinder und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter.
  • Die Schulleitung ist für die Zuteilung des Kindes zu einer passenden Klasse zuständig. Die Klasse soll möglichst dem Alter des betreffenden Kindes entsprechen. Spricht ein Kind kein oder wenig Deutsch, besucht es – zusätzlich zum Regelunterricht – den Unterricht in Deutsch als Zweitsprache (DaZ).

Ukrainische Online-Schule

Gesammelte Informationen für Eltern, Kinder und Lehrpersonen über die derzeitigen online Ressourcen und Portale für die Weiterführung der Ausbildung ukrainischer Kinder gemäss deren Lehrplan.

Spenden

Die Solidarität in der Bevölkerung ist sehr gross. Viele möchten einen Beitrag leisten für die Geflüchteten. In der Region finden diverse Sammelaktionen statt, hier einige ausgewählte.

Geldspenden: 

Suche nach Zewo-zertifizierten Hilfsorganisationen: Zewo NPO-Suche

Sachspenden:

In den letzten Tagen wurden sehr viele Sachspenden von verschiedenen Organisationen entgegen genommen. Diese müssen nun sortiert und transportiert werden. An dieser Stelle werden kommende Sammelaktionen aufgelistet. 

Materielle Hilfsangebote von Spitälern, der Industrie sowie weiteren Institutionen werden von der humanitären Hilfe der Eidgenössischen Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) koordiniert. Spendenangebote können via Email ch-neoc-n@clutternaz.ch eingereicht werden. Der Kanton selbst bietet keine Annahmestelle für Hilfsgüter oder Spenden.

Zivilschutz

Zur Zeit sind keine speziellen Massnahmen nötig. Grundlegende Informationen zum Bevölkerungsschutz und Informationen rund um die Vorbereitungen für einen Ernstfall erhalten Sie auf der Seite des Bundesamtes für Bevökerungsschutz. Die wichtigsten Fragen hat das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz Appenzell Ausserrhoden auf ihrer Website beantwortet. Die Informationen stehen dort auch als Download bereit.

Das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz ist in der Lage, innerhalb kurzer Frist die Zuteilung für die Einwohnerinnen und Einwohner zu den Schutzräumen zu erstellen. Sollte der Bund entscheiden, dass die Zuteilung erfolgen muss, wird die Bevölkerung mittels persönlichem Schreiben informiert. Ebenfalls ist eine Webplattform vorbereitet, die zeitgleich mit dem Versand der Schreiben aufgeschaltet würde. Auf dieser Plattform könnte die Zuteilung zu den Schutzräumen elektronisch abgefragt werden. Ebenso ist die allfällige Versorgung der Bevölkerung mit Jod-Tabletten gewährleistet. Diese werden zentral gelagert und könnten innert Kürze über die Gemeindeführungsstäbe an die Bevölkerung verteilt werden. Der Bevölkerungsschutz baut auf der bewährten und vielfach geübten Zusammenarbeit zwischen den kantonalen und kommunalen Führungsorganisationen auf.