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Vogelgrippe

Die Vogelgrippe, auch aviäre Influenza genannt, ist in Europa präsent.

Seit Mitte Februar 2026 wurden schweizweit keine Krankheitsfälle bei Wildvögeln mehr festgestellt, weshalb die vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) erlassene Verordnung über die Massnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Aviären Influenza per 31. März 2026 aufgehoben wurde. Das Beobachtungsgebiet gilt nicht mehr.

Somit sind ab dem 1. April 2026 in Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden keine Massnahmen vorgeschrieben.

Allgemeine Verhaltensregeln

Aufmerksame Beobachtung von Geflügel
Geflügelhalterinnen und -halter müssen ihre Tiere regelmässig beobachten und bei verdächtigen Symptomen unverzüglich eine Tierärztin oder einen Tierarzt informieren. Atembeschwerden, Schwellungen im Kopfbereich, ein deutlicher Rückgang der Legeleistung, dünne oder fehlende Eischalen, ausgeprägte Apathie oder erhöhte Sterblichkeit können Hinweise auf eine Vogelgrippe-Infektion sein.


Vorgehen beim Fund toter Wildvögel
Personen, die auf Vogelkadaver stossen, werden gebeten, diese nicht zu berühren und sich an einen Wildhüter oder an die Kantonspolizei zu wenden.

Registrierungspflicht für Geflügelhaltende

Halterinnen und Halter von Hühnervögeln (Galliformes: z.B. Hühnern, Truten, Fasanen, Wachteln), Gänsevögeln (Anseriformes: z.B. Gänse, Enten, Schwäne) und Laufvögeln (Struthioniformes, z.B. Strausse, Emus) müssen beim kantonalen Landwirtschaftsamt gemeldet sein.

Wer oben genannte Tiere hält und noch nicht registriert ist, muss sich umgehend beim kantonalen Landwirtschaftsamt melden: Via Formular oder direkt bei:

Weitere Informationen und Unterlagen

Weitere Informationen und Unterlagen finden Sie auf der Homepage des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).