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Validierung von Bildungsleistungen Art. 31 BBV

Validierung von Bildungsleistungen Art. 31 BBV

In einem Validierungsverfahren dokumentieren Sie Ihre Erfahrungen und fachlichen Kompetenzen, über die Sie verfügen, in einem Dossier. Lücken schliessen Sie in der ergänzenden Bildung. Dafür durchlaufen Sie fünf Phasen, bei denen Sie nach Bedarf begleitet und un¬terstützt werden.

Voraussetzung:                             5 Jahre Berufserfahrung, davon 2-4 Jahre im angestrebten Beruf erforderlich

Dauer:                                             1-5 Jahr (Erstellen des Dossiers nach individuellem Tempo)

Anstellung:                                     keine Anstellung notwendig

Bildung:                                          Nachweis beruflicher Handlungskompetenzen in einem Dossier

                                                        und im Beurteilungsgespräch

Beurteilung des Dossiers, Beurteilungsgespräch, fehlende Kompetenzen müssen nachträglich erworben und belegt werden.

Zusätzliche Informationen

Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung

Obstmarkt 3
9102 Herisau
T: +41 71 353 67 19

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