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2022

Polizeigesetz, Totalrevision

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden schickt die Totalrevision des Polizeigesetzes in die Vernehmlassung.

Das geltende Polizeigesetz (PolG, bGS 521.1) stammt vom 13. Mai 2002. Es wurden bisher verschiedene Teilrevisionen vorgenommen. Nun wird aufgrund der in der Zwischenzeit erfolgten Gesetzesentwicklungen auf Bundesebene (insbesondere der eidgenössischen Strafprozessordnung), angesichts dessen, dass heute der Aspekt der Prävention wesentlich höher gewichtet wird, der inzwischen eingetretenen technischen Entwicklung sowie der höchstrichterlichen Rechtsprechung eine Totalrevision des Polizeigesetzes nötig. Ebenso wurde dem Datenschutz – der allgemeinen Entwicklung folgend – ein höheres Gewicht eingeräumt und das Datenschutz- Kontrollorgan bei der Erarbeitung der Vorlage beigezogen. 


Finanzausgleichsgesetz; Totalrevision

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden schickt die Totalrevision des Finanzausgleichsgesetzes in die Vernehmlassung.

Vor dem Hintergrund der Analyse des bestehenden Ressourcen- und Lastenausgleichs und der strukturellen Gegebenheiten der Gemeinden in Appenzell Ausserrhoden soll neu eine klare Trennung des Ressourcen- und des Lastenausgleichs stattfinden. Der Ressourcenausgleich soll zielgerichteter ausgestaltet werden, indem eine neutrale Zone eingeführt wird. Ressourcenschwache Gemeinden, deren massgebende Steuerkraft in dieser Zone liegt, sind vom Ressourcenausgleich nicht betroffen. Dadurch fokussiert sich der Ressourcenausgleich auf die ressourcenschwächsten Gemeinden. Mit der Einführung eines geografisch-topografischen Lastenausgleichs wird eine breitere Wirksamkeit des Lastenausgleichs beabsichtigt. Der Lastenausgleich wird neu durch den Kanton finanziert. Die Neugestaltung des Finanzausgleichs macht das System transparenter und steuerbarer. Gleichzeitig werden bestehende Fehlanreize beseitigt.


Vernehmlassung Konzept öffentlicher Regionalverkehr Appenzell Ausserrhoden 2024-2029 (ÖV-Konzept)

Das Konzept öffentlicher Regionalverkehr 2018–2022 und das Leitbild 2011–2022, das die strategischen Grundsätze enthält, laufen Ende Jahr aus. Neu wurden die strategischen Grundsätze in das öV-Konzept 2024–2029 integriert. Das hat den Vorteil, dass Leitbild und Konzept eine starke Einheit bilden und die Ziele im sich rasch ändernden Umfeld wieder überprüft und im nächsten öV-Konzept 2030–2035 aktualisiert werden können.


Gesetz über die Pensionskasse AR; Teilrevision (PKG Rev 24)

Die Grundlage für diese Teilrevision ist der Bericht der Verwaltungskommission der PKAR. Vor allem die anhaltende Tiefzinsphase sowie die steigende Lebenserwartung der Bevölkerung stellen die Finanzierbarkeit der Leistungen von Vorsorgeeinrichtungen infrage.

Um der Pensionskasse AR den notwendigen Handlungsspielraum für attraktive und konkurrenzfähige Vorsorgelösungen zu geben sowie deren finanzielle Stabilität zu stärken, werden folgende Anpassungen vorgeschlagen:

  • Änderung der Beitragsaufteilung zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden
  • Anpassung der Risikobeiträge und Erhöhung des Rahmens für die Sparbeiträge
  • Anwendung des Leistungsprimats für Leistungen bei Invalidität und Tod vor der Pensionierung
  • Aufhebung der Begrenzung der Verwaltungskosten
  • Einführung der Möglichkeit für die Verwaltungskommission bei bundesrechtlichen Änderungen der Beitragsbemessung angemessene Massnahmen zu ergreifen, um Härtefälle zu vermeiden

4. Kantonales Strassenbau- und Investitionsprogramm 2023-2026

Gemäss Art. 28 des Strassengesetzes (StrG, bGS 731.1) beschliesst der Regierungsrat ein mehrjähriges Strassenbau- und Investitionsprogramm, welches alle Neu- und Ausbauvorhaben bezeichnet, die in der Programmperiode ausgeführt werden sollen. Das Bauprogramm ist mindestens alle vier Jahre zu überarbeiten. Vor Erlass des Strassenbauprogramms hört er die Betroffenen sowie allfällige weitere Interessierte an.

Die im vorliegenden Programm enthaltenen Objekte umfassen die grösseren Ausbauvorhaben, die in der Regel mit Landerwerb, Planauflage und Kostenbeteiligung durch die Standortgemeinde verbunden sind. Nicht aufgelistet sind Belagssanierungen und andere bauliche Unterhaltsmassnahmen. Die Objektliste basiert auf dem Zustand vor Ort, dem kantonalen Richtplan, den verkehrlichen Bedürfnissen, den beantragten Massnahmen im Agglomerationsprogramm, den Unfallauswertungen der Kantonspolizei sowie den Planungen und Vorgaben von Gemeinden und Dritten. Die Randbedingungen und Vorgaben wurden bestmöglich in Übereinstimmung gebracht. Alle Ausbauten sind den Standortgemeinden mindestens als Vorhaben oder bereits als Projekt bekannt. Der regionale Ausgleich ist sichergestellt.

Das Programm legt einen Schwerpunkt auf den Verkehrsraum Herisau, welcher die grössten Verkehrslasten trägt. Hinzu kommen die Sanierung der Ortsdurchfahrt Teufen im Zuge des Bahnprojektes, die Umgestaltung der Werdstrasse in Heiden, die neue Brückenverbindung zwischen Speicherschwendi und Rehetobel sowie kleinere Projekte in verschiedenen Gemeinden. Alle Angaben zu den Objekten können dem Kapitel 4 des Vernehmlassungsentwurfs entnommen werden.


Steuergesetz; Teilrevision 2024 (StG Rev 24)

Die Teilrevision 2024 des Steuergesetzes hat in erster Linie zum Ziel, den Nachvollzug von Bundesrecht vorzunehmen. Wird das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden geändert, hat dies eine Anpassung des kantonalen Steuergesetzes zur Folge. Zugleich werden kantonale Anliegen in der vorliegenden Steuergesetzrevision berücksichtigt.

Die bedeutendste Änderung im Bereich des Nachvollzuges von Bundesrecht ist die Einführung der elektronischen Verfahren im Steuerbereich. Damit werden medienbruchfreie Verfahren ermöglicht, die sowohl für die steuerpflichtigen Personen als auch für die Kantonale Steuerverwaltung von Vorteil sind.

Die drei wichtigsten kantonalen Anliegen sind die Erhöhung des Abzuges für Versicherungsprämien und Zinsen für Sparkapitalien, die Anpassung der Verteilung der Steuererträge der juristischen Personen sowie die Möglichkeit der gezielten Steuersatzerhöhung in gewissen internationalen Konstellationen.

Zusätzliche Informationen

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