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2024


Teilrevision Besoldungsverordnung (Vergünstigung öV-Abonnemente)

Der Regierungsrat hat den Entwurf zur Teilrevision der Besoldungsverordnung verabschiedet und das Departement Finanzen beauftragt, die Vernehmlassung zu eröffnen.

Mit der vorliegenden Teilrevision der Besoldungsverordnung soll die Grundlage für eine regierungsrätliche Verordnung geschaffen werden, welche die Vergünstigung verschiedener ÖV-Abonnemente zugunsten der Angestellten der kantonalen Verwaltung Appenzell Ausserrhoden ermöglicht. Ziel der neuen Regelung ist einerseits, die Nutzung des öffentlichen Verkehrs unter den Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung zu fördern, und andererseits, die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Kantons Appenzell Ausserrhoden als Arbeitgeber zu steigern bzw. zu erhalten.


Gesetz über eGovernment und Informatik (eGovG); Teilrevision (Ausnahmen Pflichtbezug Grundbedarf)

Der Regierungsrat hat am 12. Dezember 2023 den Entwurf einer Teilrevision des Gesetzes über eGovernment und Informatik verabschiedet und das Departement Finanzen beauftragt, die Vernehmlassung zu eröffnen.

Die zunehmenden interkantonalen Zusammenarbeitsformen von selbständigen kantonalen Anstalten können Ausnahmen vom Pflichtbezug des Grundbedarfs bei der AR Informatik AG bedingen. Dem Regierungsrat soll die Möglichkeit gegeben werden, beim Pflichtbezug des Grundbedarfs Ausnahmen gewähren zu können. Der Regierungsrat ist sich der Übernahme der damit verbundenen grossen Verantwortung bewusst. Er wird eine solche Ausnahme sehr zurückhaltend und nur in ausreichend begründeten Fällen gewähren.

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