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Aussetzung von Organismen aus Aquarien und Gartenteichen

Tiere und Pflanzen aus Aquarien oder Gartenteichen gehören nicht in unsere Gewässer. Sie können sich invasiv ausbreiten und einheimische Arten verdrängen, wodurch sie die einheimische Biodiversität in unseren Gewässern gefährden und Infrastrukturanlagen beschädigen können. Es ist deshalb illegal, gebietsfremde Organismen auszusetzen.

Problematik

Es kommt immer wieder vor, dass Tiere aus Aquarien oder Gartenteichen in Gewässer wie Bäche, Flüsse oder Weiher freigelassen werden. Dabei werden nicht nur die Tiere der Natur ausgesetzt, sondern auch die in den Aquarien und Teichen enthaltenen Pflanzen oder sogar Krankheitserreger. Die ausgesetzten Tiere und Pflanzen stammen häufig aus anderen Regionen der Welt und sind nicht an unser Klima und unsere Bedingungen angepasst. Sie können in unseren Gewässern meist nicht überleben. Es gibt jedoch wenige Arten, die überleben, sich etablieren und dadurch sogar erheblichen Schaden anrichten können. Sie verdrängen einheimische Tier- und Pflanzenarten, was im schlimmsten Fall zu deren regionalen Aussterben führt. Ausgesetzte Goldfische oder Rotwangen-Schmuckschildkröten können bspw. ganze Weiher leerfressen und bedrohen damit seltene Amphibien- und Insektenarten. Das Wasser in den Aquarien kann kaum sichtbare gebietsfremde Kleinstlebewesen (wie z.B. Flohkrebse) oder Krankheitserreger enthalten.

Zum Schutz unserer Natur und Biodiversität ist es deshalb verboten, gebietsfremde Tiere und Pflanzen aus Aquarien und Teichen in unsere Gewässer auszusetzen und das sich darin befindende Wasser in ein Gewässer auszuleeren.

Empfehlungen vor der Anschaffung

Falls Sie sich ein Aquarium oder einen Gartenteich anschaffen wollen, bitten wir Sie, folgende Empfehlungen zu beachten und einzuhalten:

  • Informieren Sie sich vor der Anschaffung eines Tieres oder des Anlegens eines Gartenteichs oder Aquariums gut über den Platzbedarf, Zeitaufwand, Pflege, Bedürfnis, Lebenserwartung und Verträglichkeit mit Artgenossen.
  • Klären Sie vorgängig ab, wer die Tiere bei längerer Abwesenheit versorgen kann.
  • Setzen Sie bei Gartenteichen auf einheimische Pflanzen und Tiere.
  • Stellen Sie sicher, dass keine Lebewesen entkommen können, selbst bei einer möglichen Überschwemmung des Gartenteiches.
  • Bringen Sie keine Tiere und Pflanzen von Reisen mit nach Hause.
    »» Weitere Infos auf der Website des BAFU riskiers-nicht.ch

Möglichkeiten zur Abgabe und Entsorgung

Falls Sie Aquarientiere oder Pflanzen nicht mehr behalten können oder wollen, beachten Sie bitte folgende Hinweise:

  • Suchen Sie im Bekanntenkreis oder auf einer seriösen Verkaufsplattform nach einem geeigneten Zuhause für die Tiere.
  • Sie können sich ebenfalls an eine Auffangstation oder eine Tierhandlung wenden.
    (Bitte beachten Sie, dass die Abgabe der Tiere in eine Tierhandlung nicht überall möglich ist.)
    »» Übersicht Auffangstationen für Zier- und Teichfische (erstellt durch Kanton AG)
  • Falls diese Möglichkeiten nicht in Frage kommen, wenden Sie sich an eine Tierarztpraxis.
  • Entsorgen Sie Wasserpflanzen sowie Samen und Wurzeln im Kehricht oder in einer professionellen Kompostieranlage (nicht im Gartenkompost!).
  • Entsorgen Sie das Wasser aus Aquarien und Teichen im Abwasser (nicht in Schächten!).

Allgemeine Publikationen und Links

Zusätzliche Informationen

Amt für Umwelt

Kasernenstrasse 17A
9102 Herisau
T: +41 71 353 65 35

Meldestelle

René Glogger
Telefon +41 71 353 65 68
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