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Regenwasserbewirtschaftung

Mit der Forderung, dass unverschmutztes Abwasser grundsätzlich versickert werden muss, strebt das Gewässerschutzgesetz einen möglichst natürlichen Wasserkreislauf an. Im Rahmen der Generellen Entwässerungsplanung haben die Gemeinden ihre Siedlungsfläche auf die Versickerungseignung überprüft. Die entsprechenden Angaben können im www.geoportal.ch auf der Versickerungskarte zum GEP oder auf der Gemeinde eingesehen werden.

Weitere Informationen

Wo die Versickerung nicht möglich resp. nicht zulässig ist, muss Regenwasser via Meteorwasserkanalisation einem Gewässer zugeleitet werden. Dazu sind Retentionsmassnahmen erforderlich. Das Amt für Umwelt resp. die Gemeinden verlangen im Rahmen des gewässerschutzpolizeilichen Baubewilligungsverfahrens den hydrologeologischen Nachweis der Versickerungsfähigkeit resp. den Nachweis einer ausreichend dimensionierten Retention. Als Vollzugshilfe für die Beratung von Bauherrschaft und Planer steht der Praxisordner Regenwasserbewirtschaftung zur Verfügung. Dieser wird periodisch mit weiteren guten Beispielen ergänzt. Zur Berechnung der notwendigen Retention bei Einzelliegenschaften bis ca. 1'500 m2 steht den Planern zudem ein Berechnungstool zur Verfügung.

Je nach Herkunft/Belastung kann Regenwasser erheblich belastet sein, so dass eine Versickerung/Ableitung nur unter vorhergehender Behandlung zulässig ist. So ist beispielsweise Regenabwasser, das grossflächig mit unbeschichteten Kupfer-, Zink- oder Blei-Installationen (Dachflächen, Fassadenelemente) in Berührung kommt, vor einer Versickerung oder Einleitung über einen künstlichen Adsorber zu leiten. Diese Adsorber sind in Anschaffung und Unterhalt kostenintensiv. Es wird daher empfohlen, auf die grossflächige Verwendung von unbeschichteten Dach- oder Fassadeneindeckungen aus Metall zu verzichten.

Zusätzliche Informationen

Amt für Umwelt

Kasernenstrasse 17A
9102 Herisau
T: +41 71 353 65 35