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Klagen zur Luftreinhaltung

Die Gemeinde ist die erste Anlaufstelle für die Bevölkerung, wenn Belästigungen durch Gerüche, Rauch und Staub auftreten. Für die Weiterbearbeitung ist eine möglichst klare Beschreibung der Belästigung durch die Betroffenen erforderlich. 

Weitere Informationen

Bei der unerlaubten Verbrennung von Abfällen im Freien oder in Anlagen, bei schlechter Verbrennung in Feuerungsanlagen, bei unsachgemässer Kompostierung, bei Prozessen in Industrie und Gewerbe sowie bei der Tierhaltung können Gerüche, Rauch und Staub auftreten, durch die sich Nachbarn belästigt fühlen und die zu Klagen führen.

Das Verbrennen von Abfällen, stark rauchende Feuer im Freien oder massive Staubbelastungen sollten unverzüglich der Gemeinde oder der Polizei gemeldet werden, um den Sachverhalt festzuhalten.

Belästigungen durch Gerüche lassen sich nur schwer quantifizieren und werden häufig unterschiedlich wahrgenommen. Deshalb sind sorgfältige Abklärung der tatsächlichen Belastung und der möglichen Ursachen wichtig. Als Grundlage dienen Geruchsbeschreibungen der Betroffenen oder Beobachtungen der Behörden. Zum Festhalten der Beobachtungen kann das Formular Protokoll: Gerüche und andere Wahrnehmungen in der Luft gute Dienste leisten. Je nach Situation sind detaillierte Abklärungen notwendig.

Aufgabenteilung Gemeinden - Kanton

Gemeindeaufgaben

  • Entgegennahme von Klagen
  • Abklärung der Ursache und Triage der Fälle
  • Übermittlung der Klagen an das Amt für Umwelt bei Quellen, die nicht in der Vollzugskompetenz der Gemeinde liegen
  • Bearbeitung der Klagen, die in der Vollzugskompetenz der Gemeinde liegen
  • Unterbinden von stark rauchenden Feuern im Freien und allfällige Verzeigung
  • Verzeigung bei Verbrennen von Abfällen

Kantonsaufgaben

  • Bearbeitung der Klagen, die in der Vollzugskompetenz des Amtes für Umwelt liegen
  • Unterstützung der Gemeinden bei Klagen

Zusätzliche Informationen

Amt für Umwelt

Kasernenstrasse 17A
9102 Herisau
T: +41 71 353 65 35